DEUTSCHLAND
Westdeutsche Zeitung
Willich/Karlsruhe. Im Revisonsverfahren zum Urteil gegen den aus Willich stammenden Pfarrer Georg K. hat Generalbundesanwalt Harald Range Stellung genommen. Er sehe zwar einige Schwächen im Urteil, diese seien jedoch nicht so entscheidend, dass die Entscheidung des Krefelder Landgerichts geändert werden müsse. Er empfiehlt dem Bundesgerichtshof, eine Revision nicht zuzulassen. Das berichtete Dr. Wilhelm Helms aus Hannover, Strafverteidiger von Georg K., am Montag auf Nachfrage.
Üblicherweise folgt der Senat diesen Empfehlungen des Generalbundesanwalts. Darauf setzt auch Opferschützer Johannes Heibel von der Initiative gegen sexuellen Missbrauch. „Das ist ein gutes Zwischenergebnis“, freut er sich. „Ich hoffe, dass der Senat die Revision nicht zulässt.
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