Kirchenrechtler fordert verbindliche Ordnung

DEUTSCHLAND
Katholisch

[The church lawyer Nobert Lüdecke has examined the guidelines of all 27 German dioceses dealing with sexual abuse. He came to a clear conclusion. He called for uniformed handling of abuse allegations in the German church.]

Der Kirchenrechtler Norbert Lüdecke fordert eine einheitliche Ordnung für den Umgang der katholischen Kirche in Deutschland mit Fällen von sexuellem Missbrauch durch Geistliche. Bislang gebe es 27 verschiedene, von denen nicht einmal klar sei, ob sie in Kraft gesetzt seien, sagte Lüdecke am Freitag bei einer Veranstaltung an der Universität Bonn. Das Kirchenrecht sehe vor, dass Bischofskonferenzen den Vatikan um eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz in dem Fall bitten können. Dies sei zum Beispiel in den USA geschehen.

Lüdecke erklärte, dass bislang jedes Bistum die von der Deutschen Bischofskonferenz 2013 überarbeiteten Leitlinien zum Umgang mit Missbrauch einzeln in Kraft setzen müsse. Dazu reiche es nicht aus, die Leitlinien nur im kirchlichen Amtsblatt abzudrucken. Die Diözesanbischöfe müssten für ihre jeweilige Diözese die Regelungen auf Grundlage der Leitlinien erlassen, wie etwa die 2014 veröffentlichte Ordnung des Erzbistums Köln. Bei mehr als der Hälfte der deutschen Diözesen sei zweifelhaft, ob sie geltendes Partikularrecht seien, so der Professor. Er hatte mit seinen Studierenden überprüft, ob Bistümer die Leitlinien einfach übernommen oder eigene Bestimmungen formuliert haben.

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