Offiziell informiert wurde das Bistum schon 2006

DEUTSCHLAND
MissBiT

Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft wegen Verjährung eingestellt. Aber die Staatsanwaltschaft informierte auch das Bistum über die Ermittlungen. So eine Information ist vorgesehen, wenn eine Tat zwar nicht strafrechtlich geahndet wird, aber disziplinarrechtliche Schritte gegen den Beschuldigten denkbar sind. In der bischöflichen Personalkommission, in der die Meldung der Staatsanwaltschaft bekannt gegeben wurde, saß auch der damalige Trierer Bischof Reinhard Marx. Das bestätigt die Pressestelle des Erzbistums München-Freising, wohin Marx 2008 gewechselt ist.

Vom Bistum Trier will niemand zu dem Fall ein Interview geben. Schriftlich lässt man wissen: “Das Bistum Trier hat seinerzeit nach den damals gültigen Leitlinien gehandelt. Diese haben noch nicht, wie dies die späteren Leitlinien von 2010 bzw. 2013 tun, vorgesehen, dass in den Fällen, da die staatlichen Ermittlungsbehörden einen Fall nicht aufklären können, die Kirche eigene Ermittlungen anstellt.” – Kirchenrechtler Bier widerspricht: Schon die ersten Leitlinien der Bischofskonferenz zum Vorgehen bei Missbrauch durch Geistliche hätten ein anderes Vorgehen erfordert: “Es heißt konkret in den Leitlinien von 2002: ‘Jede Verdachtsäußerung wird umgehend geprüft.’

Note: This is an Abuse Tracker excerpt. Click the title to view the full text of the original article. If the original article is no longer available, see our News Archive.