Bistum Trier: causa Freisen – “Die Verantwortung des Diözesanbischofs bleibt bestehen”

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The responsibility of the diocesan bishop remains”

Entgegen der Behauptung des Bistums Trier, dass Bistum habe erst jetzt (2016) von den Vorwürfen aus dem Jahr 2006 erfahren, konnte inzwischen belegt werden, dass das Bistum Trier bereits 2006 von der Staatsanwaltschaft informiert wurde. In der bischöflichen Personalkommission, in der die Meldung der Staatsanwaltschaft 2006 bekannt gegeben wurde, saßen sowohl der damalige Trierer Bischof Reinhard Marx als auch der heutige Bischof Ackermann. Damals fand auch ein Gespräch mit dem ehemaligen Freisener Pfarrer statt. Dieser versicherte dem Bistum gegenüber schriftlich, dass die Vorwürfe ihm gegenüber nicht zutreffend seien. Hätte das Bistum Trier den Verdacht gegen den ehemaligen Priester als unbegründet angesehen, hätte das Bistum Trier laut Leitlinien allerdings “die notwendigen Schritte unternehmen müssen, den ‘guten Ruf der Person’ wiederherzustellen”

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