VATIKAN
kathpress
Vatikanstadt, 04.06.2016 (KAP) Katholischen Bischöfe droht bei nachlässigem Umgang mit Missbrauchsfällen künftig die Entlassung aus dem Amt. Ein am Samstag veröffentlichter Erlass von Papst Franziskus sieht die Absetzung vor, wenn sich ein Bischof einer schweren Sorgfaltspflichtverletzung beim Vorgehen gegen Missbrauch Minderjähriger oder schutzbedürftiger Erwachsener schuldig macht.
Solche Fälle werden schwerwiegender eingestuft als andere bischöfliche Amtspflichtverletzungen zum Schaden von einzelnen oder Gemeinschaften. Dort müssen “sehr schwere” Versäumnisse nachgewiesen werden, um einen Bischof oder gleichrangigen Verantwortlichen aus dem Amt zu entfernen. Die neue Regelung, veröffentlicht in Form eines sogenannten Motu Proprio mit dem Titel “Come una madre amrorevole” (“Wie eine liebende Mutter”) tritt am 5. September in Kraft.
Note: This is an Abuse Tracker excerpt. Click the title to view the full text of the original article. If the original article is no longer available, see our News Archive.