DEUTSCHLAND
Bistum Mainz
Das Bistum Mainz sieht sich aufgrund der Veröffentlichung im SPIEGEL vom 16.01.2016 und der AZ vom 18.01.2016 zu folgender Klarstellung veranlasst:
Sowohl dem SPIEGEL als auch Herrn Heibel, auf den sich der SPIEGEL bezieht, ist bekannt, dass das Verfahren gegen Norbert E. mit Beschluss des Amtsgerichts Bad Homburg v.d. Höhe vom 24.07.2006 gemäß § 153 Abs. 2 StPO mit Zustimmung der zuständigen Staatsanwaltschaft auf Kosten der Staatskasse eingestellt wurde. Damit war das weltliche Strafverfahren, das sich insgesamt über vier Jahre hingezogen hatte, abgeschlossen. Tatvorwurf des Verfahrens war, dass Norbert E. einen 13-jährigen Jungen anlässlich einer Übernachtung im Pfarrhaus über der Kleidung für etwa fünf Sekunden am Geschlechtsteil berührt haben sollte.
Eine Einstellung gem. § 153 Abs. 2 StPO erfolgt, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen ist und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht.
Note: This is an Abuse Tracker excerpt. Click the title to view the full text of the original article. If the original article is no longer available, see our News Archive.