Vatikan: Statuten der Kinderschutzkommission veröffentlicht

VATIKAN
Radio Vatikan

Etwa ein Jahr nach der Gründung der Päpstlichen Kinderschutzkommission hat der Heilige Stuhl an diesem Freitag die Statuten der Kommission veröffentlicht. Franziskus hatte das Gremium zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch innerhalb der Kirche am 22. März 2014 eingerichtet. Es war das erste konkrete Arbeitsergebnis des neunköpfigen Kardinalsrates gewesen, der den Papst bei den Schritten zur Kurienreform berät.

Der Kinderschutz sei eine Frage „vorrangiger Bedeutung“, heißt es in den Statuten der Kinderschutzkommission. Das Gremium berate den Papst in Fragen des Kinderschutzes und schlage ihm diesbezüglich Maßnahmen und Initiativen vor, die Anwendung innerhalb der Weltkirche finden sollen. Die Kommission, die maximal 18 Mitglieder umfassen soll, habe die Form einer „unabhängigen Institution, die mit dem Heiligen Stuhl verbunden“ sei. Juristischer Sitz dieser Institution ist der Vatikanstaat, wo sich auch das Archiv der Kinderschutzkommission befindet. Wie die Kommission im Detail mit der Glaubenskongregation zusammenarbeiten soll, welche die Missbrauchsfälle aufarbeitet, und wie „unabhängig“ sie agieren kann, geht aus den Statuten nicht hervor. Bisher war immer von einer „engen Zusammenarbeit“ die Rede gewesen. Die Kompetenz der Glaubenskongregation in Fragen des Kindesmissbrauchs durch Kleriker werde durch die Kinderschutzkommission nicht beschnitten, hatte Kardinal Sean Patrick O´Malley, Leiter der Kommission, betont.

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