VATIKAN
Radio Vatikan
Der Heilige Stuhl hat erneut bekräftigt, dass er Kinderschutz-Prinzipien vor allem auf seinem eigenen Territorium umsetzen kann, aber nicht auf dem Territorium anderer Staaten. Als Unterzeichnerstaat der UNO-Konvention für die Rechte des Kindes ließ er jetzt dem verantwortlichen UNO-Komitee in Genf einen Kommentar zukommen. Dieser Kommentar betont, dass der Vatikan sich um eine Umsetzung des in der Konvention geforderten Kinderschutzes „vor allem auf dem Territorium des Vatikanstaates“ bemühe, „über das der Heilige Stuhl volle Souveränität besitzt“. Darüber hinaus bekenne sich der Vatikan „allen Menschen guten Willens gegenüber zu in der Resolution niedergelegten Prinzipien“. Er versuche auch die Ortskirchen in diesem Sinn zu beeinflussen, „die in verschiedenen Staaten mit verschiedenen Rechtssystemen leben“.
Der Heilige Stuhl habe aber „nicht die Fähigkeit oder rechtliche Verpflichtung, die Kinderschutz-Prinzipien lokalen katholischen Kirchen und Institutionen, die in anderen Staaten präsent sind, aufzuerlegen“. Diese Ortskirchen oder –einrichtungen müssten sich „an die jeweiligen nationalen Gesetze halten“. Wörtlich bekräftigt das Vatikan-Papier: „Der Heilige Stuhl ist sich im klaren darüber, dass ein Versuch, die Kinderschutz-Konvention auf dem Territorium anderer Staaten durchzusetzen, eine Verletzung des Prinzips der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten von Staaten darstellen könnte.“
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