DEUTSCHLAND
Frankfurter Allgemeine
23.10.2013 · Dass Papst Franziskus den Kommissionsbericht abwarten will, bevor er den Limburger Bischof Tebartz-van Elst womöglich absetzt, ist ein Fortschritt. Doch wie viel Zeit lässt die Kirche vergehen, bevor sie aus Schaden klug wird und ihr Verwaltungsrecht reformiert?
Von DANIEL DECKERS
Es ist Zeit vergangen, bis Papst Franziskus und seine Berater erkannten, dass Franz-Peter Tebartz-van Elst sein Amt als Bischof von Limburg nicht mehr ausüben kann. Der materielle Schaden in der Amtszeit des Bischofs mag zu verkraften sein. Schwerer wiegt der immaterielle, um nicht zu sagen geistliche Schaden, der eingetreten ist.
Im Frühjahr vergangenen Jahres beklagte eine Gruppe von Priestern die „Atmosphäre lähmender Furcht“, die sich im Bistum Limburg ausgebreitet habe. Die Geistlichen werden bis heute als Quertreiber gegen einen rechtgläubigen und romtreuen Bischof dargestellt. Im Frühsommer dieses Jahres brach der Schutzwall aus Dementis und Halbwahrheiten zusammen, den Bischof und Generalvikar um die Baustelle des Bischofshauses errichtet hatten. Doch noch zwei Monate später versicherte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Zollitsch seinen Limburger Amtsbruder der „kollegialen Solidarität“. Der Münchner Kardinal Marx, der Anfang September öffentlich Zweifel an der rechten Amtsführung des Limburger Bischofs erkennen ließ, musste sich der Ahnungslosigkeit zeihen lassen – Grabenkämpfe, bei denen es auch um den demnächst vakanten Vorsitz der Bischofskonferenz geht. Weh dem, der solche Mitbrüder hat – und wohl denen, die trotz solcher Kabalen in ihrem Glauben nicht irre werden.
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