Staatsanwälte prüfen bischöflichen Indien-Flug

DEUTSCHLAND
Sueddeutsche

Hamburg – Im Ermittlungsverfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst wegen falscher eidesstattlicher Versicherung rechnet die Staatsanwaltschaft Hamburg nicht vor Ende September mit einem Ergebnis. Die Staatsanwälte hätten nun zwar eine vorläufige Einschätzung vorgenommen, derzeit habe die Verteidigung des Bischofs Akteneinsicht, um Stellung zu nehmen. Über den Inhalt gibt es derzeit keine Auskunft. Im Kern geht es um die Berichterstattung des Magazins Der Spiegel über einen Indienflug des Bischofs in der Ersten Klasse im vergangenen Jahr. In einer eidesstattlichen Versicherung vor dem Hamburger Landgericht bestritt der Bischof, gegenüber einem Spiegel-Redakteur den Erste-Klasse-Flug geleugnet zu haben.

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