Täter länger verfolgen

DEUTSCHLAND
3sat

Der Missbrauchsbeauftragte der deutschen Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, hat sich für eine spätere Verjährung bei sexuellem Missbrauch ausgesprochen.

Das Alter, ab dem die Verjährungsfrist läuft, müsse auf mindestens 30 Jahre angehoben werden, forderte Rörig am 6. Juni 2013 in Berlin. Die “Ruhensregelung” müsse entsprechend geändert werden.

Im Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs, das der Bundesrat im April verabschiedet hatte, war diese Frist vom 18. auf das 21. Lebensjahr des Betroffenen verlängert worden. Diese Veränderung sei nur ein erster Schritt in die richtige Richtung, so Rörig weiter. Notwendig sei eine umfassende Verlängerung dieser Frist. Er begründete dies damit, dass die Betroffenen lange bräuchten, bis sie über das an ihnen begangene Unrecht sprechen könnten. Häufig sei das erst in der Lebensmitte der Fall.

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