Rörig für längere juristische Verfolgung

DEUTSCHLAND
Katholisch

Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, hat sich für eine verlängerte strafrechtliche Verfolgbarkeit bei sexuellem Missbrauch ausgesprochen. Dafür solle die sogenannte Ruhensregelung geändert werden, sagte Rörig am Mittwoch in Berlin. Er plädierte dafür, das Alter, ab dem die Verjährungsfrist läuft, auf mindestens 28 Jahre anzuheben.

Im Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs, das im April vom Bundesrat verabschiedet wurde, war diese Frist vom 18. auf das 21. Lebensjahr des Betroffenen verlängert worden. Diese “Mini-Veränderung” sei keine Antwort auf die Forderungen der Betroffenen, so Rörig weiter.

Notwendig sei eine umfassende Verlängerung dieser Frist. Er begründete dies damit, dass die Betroffenen lange bräuchten, bis sie über das an ihnen begangene Unrecht sprechen könnten. Häufig sei das erst in der Lebensmitte der Fall. Am 6. Juni beschäftigt sich ein Hearing in Berlin mit dem Thema einer Verlängerung der strafrechtlichen Verfolgbarkeit.

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