DEUTSCHLAND
Evangelisch
Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, setzt sich bei der strafrechtlichen Verfolgung von Missbrauchstaten für längere Verjährungsfristen ein.
06.06.2013 | EPD
Rörig forderte am Donnerstag in Berlin, die Verjährungsfrist solle nicht vor dem 30. Lebensjahr beginnen. Betroffene seien oft erst in ihrer Lebensmitte in der Lage, strafrechtlich gegen die Täter vorzugehen, sagte er bei einem Experten-Hearing, auf dem über Chancen und Risiken verlängerter Strafverfolgungsmöglichkeiten debattiert wurde.
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