DEUTSCHLAND
Beauftragler
Rörig: „Bei der strafrechtlichen Verjährung ist das neue Opferschutzgesetz (StORMG) keine Antwort auf berechtigte Opferinteressen. Betroffene sind oft erst in ihrer Lebensmitte in der Lage, strafrechtlich gegen die Täter vorzugehen.“ Forschungsergebnisse der Humboldt Universität Berlin bestätigen dringenden Reformbedarf im Strafrecht.
Berlin, 6. Juni 2013. Das vierte und vorerst letzte Hearing der Veranstaltungsreihe „Dialog Kindesmissbrauch“, das heute in Berlin zum Thema „Verlängerung der strafrechtlichen Verfolgbarkeit – Erwartungen und Risiken“ stattfindet, bietet Betroffenen, Fachwelt und Politik erstmals eine öffentliche Plattform, über ihre Positionen zu einer Veränderung der strafrechtlichen Verjährungsfristen zu diskutieren.
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