DEUTSCHLAND
Frankfurter Allgemeine
12.01.2013 · Die katholische Kirche wollte Missbrauch aufarbeiten – mit dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen. Das ist gescheitert. Kein Wunder. Denn es geht um mehr als persönliche Befindlichkeiten.
Von Philip Eppelsheim
Anderthalb Jahre ist es her, dass die Katholische Kirche Deutschlands mit dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) ein Forschungsprojekt auf den Weg brachte, um den „sexuellen Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige“ zu untersuchen. In dieser Woche ist das Projekt mit einem großen Eklat gescheitert. Der Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts, Christian Pfeiffer, wirft der Kirche Zensur vor, sogar Aktenvernichtung. Die Kirche wehrt sich: Pfeiffer sei maßlos, das Vertrauensverhältnis zerrüttet. Eine Schlammschlacht, ausgetragen von Alphatieren: hier der medienerfahrene und selbstbewusste Forscher, dort die Katholische Kirche.
Die Ursache dieses Streits ist jedoch nicht das Gebaren der ehemaligen Forschungspartner. Es geht mittlerweile zwar auch um persönliche Befindlichkeiten, aber angelegt ist das Zerwürfnis schon in dem Vertrag, den Pfeiffer Anfang Juli 2011 mit dem Verband der Diözesen schloss. Darin hieß es: „Neun (Erz-)Bistümer haben verbindlich zugesagt, sich an dem Forschungsprojekt zu beteiligen und werden dem KFN alle in den (Erz-)Bistümern erreichbaren Informationen über Fälle des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz seit 1945 für eine Längsschnittanalyse zur Verfügung stellen. Für den Zeitraum von 2000 bis 2010 haben alle (Erz-)Bistümer ihre Mitwirkung am Forschungsprojekt zugesagt. Dies betrifft sowohl Akteninhalte über solche Fälle, die nicht der Strafjustiz bekannt geworden sind, als auch die Aktenzeichen aller Strafverfahren, die in dieser Zeit gegen die Personengruppe, die Gegenstand des Forschungsprojekts ist, wegen sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen durchgeführt worden sind.“
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