Ab wann ist sexueller Missbrauch verjährt?

DEUTSCHLAND
MVPO

Berlin/MVPO Die strafrechtliche Verjährung bei sexuellem Missbrauch wurde am 28. Oktober 2012 im Deutschen Bundestag kontrovers diskutiert.

Es ist erstaunlich, dass das Thema strittig ist. Argumente, die gegen eine
Verlängerung auf 20 Jahre sprechen, wie die SPD sie fordert, gibt es letztlich nicht.

Die SPD Bundestagsabgeordnete Sonja Steffen hat in ihrer Rede erklärt, warum
eine Verlängerung notwendig ist: “Menschen, vor allem Kinder, haben oftmals die Fähigkeit, erlittenes Leid in eine innere Schublade zu stecken. Oft dauert es Jahre, bis es wieder ins Bewusstsein tritt.” Derzeit liegt die Frist der strafrechtlichen Verjährung bei 10 Jahren. Zwar beginnt diese erst mit dem 18. Geburtstag des Opfers, jedoch spätestens, wenn das Opfer Ende zwanzig ist, kann der Täter strafrechtlich nicht mehr belangt werden.

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