DEUTSCHLAND
SWR
Ein katholischer Priester im Ruhestand muss sich vorerst mit einer Kürzung seiner Bezüge um 20 Prozent wegen Missbrauchs von Minderjährigen in den 1960er Jahren abfinden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart lehnte seinen Eilantrag gegen diese Entscheidung der Diözese Rottenburg-Stuttgart am Montag ab.
Die Diözese war Missbrauchsvorwürfen nachgegangen, hatte dem Priester einen Verweis erteilt und am 22. Juni 2011 verfügt, dass ein Fünftel der Bezüge vom 1. August 2011 an für drei Jahre an einen Fonds fließen sollte. Diesen Verweis hielt sie für zulässig, auch wenn die Taten selbst wegen Verjährung nicht mehr kirchenstrafrechtlich verfolgt werden könnten.
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