OSTERREICH
Der Standard
23. August 2012
Die Opferschutzstellen der Bundesländer arbeiten unterschiedlich – Generelle Richtlinien fehlen, da es sich um freiwillige Einrichtungen der Länder handelt
Bregenz/Innsbruck/Linz/Wien – Opfer von Gewalt in staatlichen und kirchlichen Einrichtungen können sich seit 2010 in allen Bundesländern an Opferschutzkommissionen wenden. Eingerichtet wurden die mit Experten besetzten Kommissionen von den Ländern, einheitliche Richtlinien für die Arbeit der Kommissionen gibt es nicht.
Zur Festlegung der Entschädigungen habe man sich zwar die Richtlinien der Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft, besser bekannt als “Klasnic-Kommission”, zum Vorbild genommen, sagt Herwig Hösele, Sprecher der Anwaltschaft, “ansonsten arbeiten sie aber autonom”. Da die Kommissionen freiwillige Einrichtungen der Länder seien, gebe es auch keinen Instanzenzug.
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