Kein Verzicht auf die Einrede der Verjährung

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Bischof Ackermann antwortet Opferanwalt: Kein Verzicht auf die Einrede der Verjährung

Mit Schreiben vom 20.2.2012 hatte Rechtsanwalt Dr. Christian Sailer, der seit Jahren Opfer sexueller Gewalt durch katholische Priester in Deutschland und Österreich berät und vertritt, dem Beauftragten der Bischofskonferenz folgendes geschrieben:

„Ich erlebe gegenwärtig zum Beispiel, dass einer heute 50-jährigen Frau, die als Kind und junges Mädchen von einem katholischen Priester jahrelang sexuelle Gewalt zugefügt wurde, Schadensersatz für den größten Teil ihrer Leidenszeit von vornherein deshalb vorenthalten bleibt, weil sich der Würzburger Bischof auf Verjährung beruft. Wie wollen Sie derartiges mit den wiederholten Beteuerungen Ihrer Kirche, Wiedergutmachung zu leisten, vereinbaren? Wäre es nicht ein Gebot des Anstands und der Ehrlichkeit, auf die Verjährungseinrede grundsätzlich zu verzichten, um die restlose Aufklärung und Entschädigung aller Missbrauchsfälle möglich zu machen?“

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