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Sexueller Missbrauch soll in Spanien nicht mehr verjähren

Frankfurter Allgemeine
October 30, 2018

http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/sexueller-missbrauch-soll-in-spanien-nicht-mehr-verjaehren-15864671.html


[Sexual abuse should not be time-barred in Spain]

Zwischen fünf und 15 Jahren beträgt die Verjährungsfrist für Sexualdelikte bislang. Doch viele Opfer sprechen erst nach Ablauf der Frist über die Taten. Jetzt soll sie abgeschafft werden.

Sexueller Missbrauch soll in Spanien künftig nicht mehr verjähren. Eine entsprechende Reform des Sexualstrafrechts gab Vizeregierungschefin Carmen Calvo nach einem Besuch im Vatikan bekannt, wie die Tageszeitung „El País“ am Dienstag berichtete. Die Politikerin habe die Änderung am Vortag in Rom mit Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin abgesprochen.

Derzeit besteht in Spanien für Sexualdelikte je nach Schwere der Tat eine Verjährungsfrist von fünf bis 15 Jahren. Bei minderjährigen Opfern beginnt die Frist, sobald diese das 18. Lebensalter erreichen. Der Nichtregierungsorganisation Save the Children zufolge sprechen viele Opfer jedoch erst nach Ablauf der Verjährungsfrist über ihre Erfahrungen.

Die katholische Kirche in Spanien hatte vor wenigen Tagen eine Kommission zur Untersuchung von Missbrauchsfällen innerhalb der Kirche angekündigt. Jedes Mitglied der kirchlichen Gemeinschaft, das sich strafbar gemacht habe, solle sich dafür verantworten, hieß es. Gegenwärtig liegen nur die Berichte einzelner Opfer vor.

In Deutschland ist lediglich Mord von der Verjährung ausgenommen. Im Übrigen variieren die Fristen zwischen drei und 30 Jahren, abhängig vom Strafhöchstmaß der Tat. Bei Vergewaltigung beträgt die Frist demnach 20 Jahre. Eine Besonderheit bei sexuellem Missbrauch, Vergewaltigung und ähnlichen Straftaten ist jedoch, dass die Frist seit 2015 bis zum 30. Lebensjahr des Opfers ruht und erst dann beginnt.




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