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Missbrauchsvorwürfe verschwinden in Geheimarchiven

By Christoph Fleischmann
WDR
June 17, 2016

http://www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/diesseits-von-eden/missbrauchsvorwuerfe-100.html


Kardinal Reinhard Marx war 2006 Trierer Bischof

Auch der heutige Bischof Stephan Ackermann wurde 2006 informiert

[with audio]

[Abuse allegations disappear in secret archives. The diocese of Trier has initiated a canonical preliminary investigation against a priest on suspicion of sexual abuse. Apparently very late: The allegations were in the diocese in 2006.]

Das Bistum Trier hat wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch eine kirchenrechtliche Voruntersuchung gegen einen Priester eingeleitet. Offenbar reichlich spät: Die Vorwürfe waren im Bistum schon 2006 aktenkundig - und auch der Bistumsspitze bekannt.

"Er hat mich am Wochenende eingeladen zu sich. Da hatte ich nichts dagegen - wusste ja nicht, was der vorhat. Bin halt mit zu ihm, freitags abgeholt, 16 Uhr, und sonntags wiedergebracht in das Heim." Was Michael W. - nennen wir ihn so - erzählt, hätte man im Bistum Trier schon 2006 zur Kenntnis nehmen können. Vorausgesetzt, man hätte sich an die eigenen Regeln gehalten und sich schon damals für eine Akte der Staatsanwaltschaft Saarbrücken interessiert. Denn die hatte damals gegen einen Priester im Bistum ermittelt und das Verfahren wegen Verjährung eingestellt. Darüber wurde das Bistum, dem damals Reinhard Marx vorstand, heute Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, auch informiert. Aber es geschah nichts.

Das Bistum reagiert erst nach dreimaligen Ermittlungen

2013 gab es wieder Beschwerden gegen den Priester, die zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft führten. Aber erst, als zu Beginn dieses Jahres zum dritten Mal gegen denselben Priester ermittelt wurde - das Verfahren wurde wieder eingestellt -, will die heutige Bistumsleitung auf die Anzeige von 2006 gestoßen sein. Daraufhin habe man sich die Akte der Staatsanwaltschaft schicken lassen.

Michael W. hat 2006 gegenüber der Polizei im Saarland eine ausführliche Aussage gemacht - über das, was er mit dem Priester rund sieben Jahre vor der Aussage erlebt hatte. Der Geistliche lud den damals 15-Jährigen aus dem Heim zu Wochenendbesuchen ein: "Das war erst mal kumpelhaftes Auf-die-Schulter-Geklopfe, dann kam er immer näher. Und dann plötzlich: Hand unterm T-Shirt, dann zwei Hände unterm T-Shirt, also direkt am Körper. Und dann hat er Körperkontakt gesucht. Plötzlich saß ich auf seinem Schoß, und das ging dann so eine halbe Stunde." Nach einem Fest, bei dem es reichlich Alkohol gegeben habe, habe der Priester versucht, den vermeintlich schlafenden Jugendlichen an den Genitalien zu berühren. Außerdem wollte er Michael W. überreden, mit ihm nackt in die Badewanne zu steigen, was der aber abgelehnt habe.

Offiziell informiert wurde das Bistum schon 2006

Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft wegen Verjährung eingestellt. Aber die Staatsanwaltschaft informierte auch das Bistum über die Ermittlungen. So eine Information ist vorgesehen, wenn eine Tat zwar nicht strafrechtlich geahndet wird, aber disziplinarrechtliche Schritte gegen den Beschuldigten denkbar sind. In der bischöflichen Personalkommission, in der die Meldung der Staatsanwaltschaft bekannt gegeben wurde, saß auch der damalige Trierer Bischof Reinhard Marx. Das bestätigt die Pressestelle des Erzbistums München-Freising, wohin Marx 2008 gewechselt ist.

"Ich finde es schwer nachvollziehbar, dass man seinerzeit nicht mal einen Anlass gesehen hat, um hier die ersten Schritte einer Prüfung einzuleiten", sagt Georg Bier, Professor für Kirchenrecht an der Universität Freiburg. "Das hätte ja nur bedeutet, dass man der Sache zunächst einmal nachgeht - gerade, weil Fälle sexuellen Missbrauchs durch Kleriker auch schon im Jahr 2006 eine in der Öffentlichkeit sehr diskutierte Problematik gewesen sind."

Vom Bistum Trier will niemand zu dem Fall ein Interview geben. Schriftlich lässt man wissen: "Das Bistum Trier hat seinerzeit nach den damals gültigen Leitlinien gehandelt. Diese haben noch nicht, wie dies die späteren Leitlinien von 2010 bzw. 2013 tun, vorgesehen, dass in den Fällen, da die staatlichen Ermittlungsbehörden einen Fall nicht aufklären können, die Kirche eigene Ermittlungen anstellt."

Man hätte den Fall zumindest prüfen müssen

Kirchenrechtler Bier widerspricht: Schon die ersten Leitlinien der Bischofskonferenz zum Vorgehen bei Missbrauch durch Geistliche hätten ein anderes Vorgehen erfordert: "Es heißt konkret in den Leitlinien von 2002: 'Jede Verdachtsäußerung wird umgehend geprüft.' Und, ja, meines Erachtens kann man bei der Sachlage auch zu der Einschätzung kommen, dass eine Verdachtsäußerung vorliegt. Hier wird doch mitgeteilt: Da ist etwas, aber wegen Verjährung verfolgen wir das nicht weiter. Da müssten die kirchlich Zuständigen doch eigentlich mal prüfen, was denn da los ist."

Das Bistum erklärt, man habe mit dem beschuldigten Priester damals ein Gespräch geführt - aber nicht mit dem mutmaßlichen Opfer. Das hätten die Leitlinien der Bischofskonferenz aber schon damals gefordert. Dann wurde der Hinweis auf das staatsanwaltliche Verfahren, wie das Bistum auf Nachfrage erklärt, in eine "Nebenakte" abgelegt, also nicht in die normale Personalakte des Priesters. Zugang zu dieser Nebenakte hatte laut dem Bistum damals nur der Personalchef. Der ging 2011 in den Ruhestand. Die geheimen Nebenakten habe er zu diesem Zeitpunkt ordnungsgemäß an den damaligen Generalvikar Georg Holkenbrink übergeben. Holkenbrink ist inzwischen Offizial, also Leiter des kirchlichen Gerichts im Bistum. Er ist auch für die kirchenrechtlichen Voruntersuchungen bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch zuständig. Als er die brisanten Akten übernahm, bestand - nach Aussage des Bistums - nach damaligem Informationsstand kein Handlungsbedarf.

Das Geheimarchiv als "schwarzes Loch"

Nach Ansicht von Georg Bier wäre es Holkenbrinks Aufgabe gewesen, die Nebenakten, die ihm übergeben worden waren, durchzusehen. "Ob das immer geschieht, weiß ich nicht. Aber wenn das nicht geschieht, ist auch klar, dass das Geheimarchiv über kurz oder lang die Funktion eines schwarzen Lochs hat: Da verschwinden die Dinge und niemand erinnert sich mehr." Freilich hätte Holkenbrink nicht mal in die Akten schauen müssen; er selbst saß 2006 in der Personalkommission, in der über das eingestellte Verfahren gegen den Priester berichtet wurde. Und nicht nur er: ebenso der damalige Weihbischof und heutige Bischof von Trier, Stephan Ackermann, wie das Bistum auf Nachfrage zugibt.

Insofern stimmt die Aussage des Bistums nicht, die diese am 23. Mai per Pressemitteilung verlauten ließ: "Auf das damalige Verfahren wurden die heute Verantwortlichen im Bistum erst im Zusammenhang mit den jüngeren Verfahren aufmerksam." Das Bistum erklärt auf Nachfrage, dass Holkenbrink die Meldung der Staatsanwaltschaft aus dem Jahr 2006 sieben Jahre später nicht mehr präsent gehabt habe. Das System der Nebenakten, in dem die brisanten Informationen zum Missbrauchsverdacht verschwinden und bei Personalwechsel leicht dem Vergessen anheimfallen, existiert aber im Bistum immer noch. Es beruht ja auf dem Kirchenrecht. Und das gilt für alle Bistümer weltweit.




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