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Bischof Untersagt Pfarrer Alle Priesterlichen Dienste

Main Post
June 13, 2016

http://www.mainpost.de/regional/bad-kissingen/Bischof-untersagt-Pfarrer-alle-priesterlichen-Dienste;art766,9254817

Per Dekret hat Bischof Friedhelm Hofmann dem Ruhestandspfarrer Heinrich M. die Ausubung der priesterlichen Dienste untersagt. Laut Pressemitteilung des Ordinariats Wurzburg muss der Geistliche, dem eine Frau sexuellen Missbrauch vorwirft, zudem das von ihm bewohnte Pfarrhaus im Landkreis Bad Kissingen raumen und darf sich nicht mehr in den Pfarreien des Dekanats Bad Kissingen aufhalten.

In dem im Marz veroffentlichten Bericht des Missbrauchsbeauftragten der Diozese Wurzburg wird dieser Vorwurf aufgelistet. Auf Nachfrage bestatigte Professor Klaus Laubenthal damals, dass er im Marz 2015 von den Beschuldigungen erfahren habe. Demnach soll die Frau zwischen 1968 und 1973 von dem Priester sexuell missbraucht worden sein. Die Vorfalle hatten sich in einer polnischen Gemeinde im Kreis Oppeln ereignet. Die Frau sei damals „zum Teil minderjahrig“ gewesen, so Laubenthal.

Bei einer Vernehmung durch den Missbrauchsbeauftragten im September 2015 habe der Beschuldigte alles „weitgehend“ eingeraumt und von einem „einvernehmlichen Handeln“ gesprochen. Im November 2015 sei eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet worden. Diese stehe den Angaben zufolge kurz vor dem Abschluss.

Anfang Mai fand in der ehemaligen Pfarrei des Ruhestandspriesters ein Gesprachsabend statt. Dort entschuldigte sich Generalvikar Thomas Ke?ler fur den mutma?lichen Tater und fur die Diozese, deren Umgang mit dem Fall „nicht gerade supertoll“ gewesen sei.

Ob die Vorgange fur den Priester auch strafrechtliche Konsequenzen haben konnen, ist noch nicht geklart. Der mutma?liche Tater habe sich zwar auf seine Aufforderung hin bei der Polizei selbst angezeigt, berichtete Generalvikar Ke?ler an dem Gesprachsabend. Nach Angaben von Leitender Oberstaatsanwaltin Ursula Haderlein ist diese Anzeige aber erst vergangene Woche bei der zustandigen Staatsanwaltschaft in Schweinfurt eingegangen. Eine Entscheidung gebe es noch nicht.

Wegen der besonderen Umstande gehe es in dem Fall vor allem um Zweierlei: Die Frage der Verjahrung und den Umstand, dass der Tatort nicht in Deutschland lag. „Da wollen wir genau prufen“, so die Leiterin der Staatsanwaltschaft Schweinfurt.

 

 

 

 

 




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