| Kardinal Barbarin Von Polizei Angehort – Lyon Und DAS Neue Motu Proprio
Katholisches
June 8, 2016
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Kardinal Philippe Barbarin
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(Paris) Kardinal Philippe Barbarin, der Erzbischof von Lyon und Primas von Gallien, wurde heute von der Polizei einvernommen. Dabei geht es um den Vorwurf, der Kardinal konnte einen 25 Jahre zuruckliegenden sexuellen Mi?brauch eines Priesters vertuscht haben.
Seit Wochen steht der Kardinal im Blitzlichtgewitter der franzosischen Presse. Wegen seines Ranges in der Katholischen Kirche berichten auch internationale Medien. Barbarin wurde als Zeuge gehort. Gegen ihn wurde keine Anklage erhoben.
Die Medien scheinen eine Anklage jedoch geradezu herbeischreiben zu wollen. Die sozialistische Staatssekretarin Juliette Meadel forderte bereits seinen Rucktritt. Die Vorverurteilung eines Kirchenfuhrers fallt in Regierungskreise nicht schwer. Das Klima in Frankreich ist seit der sozialistischen Regierungsubernahme angeheizt. Kardinal Barbarin hatte sich deutlich gegen die Legalisierung der „Homo-Ehe“ ausgesprochen.
Die juristische Frage ist kompliziert. Der Priester Bernard Preynat wurde im vergangenen Januar angeklagt, sich zwischen 1986 und 1991 an mehreren Kindern vergangen zu haben.
Kardinal Barbarin versichert, keinen sexuellen Mi?brauch gedeckt zu haben. Er wurde erst 2002 Erzbischof von Lyon, also viele Jahre nach dem letzten Preynat zur Last gelegten Ubergriff.
Der „Skandal“ wurde von den Medien rund um die Frage aufgezogen, wann der Kardinal von den Vorfallen erfahren habe. Preynat war bis 2015 in der Erzdiozese tatig. Die Diozese hatte ihn im Herbst des Vorjahrs zur Anzeige gebracht.
Laut Medienberichten hatten sich die Antworten der Diozese im Laufe der Zeit geandert. Zunachst habe Kardinal Barbarin erklart, 2014 einen ersten Kontakt mit einem mutma?lichen Opfer gehabt zu haben. Spater sagte er, 2007/2008 erste Geruchte durch Dritte gehort zu haben. Die Zeitfrage steht nun im Blickfeld, weil es um Verjahrungsfristen fur das Delikt der Vertuschung geht.
Das Motu proprio von Papst Franziskus zur Absetzung von Bischofen
Das am vergangenen Samstag von Papst Franziskus erlassene Motu proprio, das dem Papst umfassende Moglichkeiten einraumt, Bischofe und Ordensobere abzusetzen, wird seither im Zusammenhang mit dem Fall Barbarin gesehen.
Der Kardinal hatte am vergangenen 25. April bei einer Priesterversammlung seiner Diozese „Fehler bei der Amtsfuhrung“ durch die Ernennung einiger Priester eingeraumt. Genau diese Formulierung findet sich im Motu proprio von Papst Franziskus wieder.
Die Opfer von Preynat haben sich in der Vereinigung La Parole Liberee (Reden befreit) zusammengeschlossen und behaupten, auch Kardinal Barbarin habe die fruhere Linie verfolgt, die in der Kirche gegolten habe, da? man uber solche Vorfalle schweigen soll. Sechs von ihnen haben gegen den Kardinal Anzeige erstattet und damit die Ermittlungen gegen den Kardinal losgetreten, die heute zu seiner Einvernahme fuhrten.
Der Fall Preynat war im Oktober 2015 durch die Anzeige der Diozese ins Rollen gekommen. Seither wurden Ermittlungen gegen weitere Priester des Erzbistum eingeleitet, weil durch die Medienberichte weitere Anschuldigungen erhoben wurden. Schuldspruche gab es bisher keine.
Am kommenden Freitag wird sich das zustandige Gericht mit der Verjahrungsfrage im Fall Preynat befassen. Sollte vom Gericht die Verjahrung bestatigt werden, durfte eine Anklage gegen den Kardinal hinfallig sein. Der Fall loste jedoch soviel Wirbel auf, und trifft in Frankreich auf ein zum Teil kirchenfeindlichen Milieu, da? nicht alle Juristen diese Meinung teilen.
Bisher wurde ein Bischof in Frankreich wegen Vertuschung eines sexuellen Mi?brauchsfalls verurteilt. Das war Msgr. Pierre Pican, der 2001 zu drei Monaten bedingter Gefangnishaft verurteilt wurde.
Text: Giuseppe Nardi
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