| Causa Tebartz: Limburg Will Vatikan-entscheid "Respektieren"
kathweb
September 11, 2015
http://www.kathpress.co.at/site/nachrichten/database/72368.html
[Causa Tebartz: Limburg will "respect" Vatican decision.]
Bonn, 11.09.2015 (KAP/KNA) Nach dem Vatikan-Bescheid zu Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst hat sich der Pressesprecher der Diozese Limburg, Stephan Schnelle, in einem Pressegesprach um Schadensbegrenzung bemuht. Sowohl der Limburger Apostolische Administrator, Weihbischof Manfred Grothe als auch sein Standiger Vertreter, Domkapitular Wolfgang Rosch, wollten das Votum aus Rom "respektieren". Schnelle raumte ein, dass es in der Diozese doch auch deutlich Missfallen an der romischen Entscheidung gibt.
Durch die Entscheidung muss sich Bischof Tebartz-van Elst um seine finanzielle Zukunft keine Sorgen machen, denn die Diozese Limburg kann ihn nicht vor einem vatikanischen Gericht auf Schadenersatz verklagen, wie die Bischofskongregation im Vatikan entschied. Doch wie schon haufiger im Fall Tebartz-van Elst bleibt auch diesmal vieles unklar. Erwartet wird deshalb, dass sich bei der traditionellen Limburger Kreuzwoche, die am Sonntag beginnt, Kritik artikulieren wird. Schnelle geht jedenfalls davon aus, dass die jungste Entscheidung bei den Veranstaltungen der Kreuzwoche "sicher" ein Thema sein wird.
Bereits unmittelbar nach der Vatikan-Entscheidung hatte die Prasidentin der Limburger Diozesanversammlung, Ingeborg Schillai, gegenuber der deutschen katholischen Nachrichtenagentur KNA erklart, es sei "enttauschend, dass Tebartz-van Elst nicht vor ein Kirchengericht gestellt wird". Sie furchte, dass deshalb abermals viele Katholiken aus der Kirche austreten, so Schillai.
Auch Reinhold Kalteier, Sprecher des ehemaligen Priesterrats, sagte, er sei "personlich enttauscht". Zugleich betonte er, dass die Aufarbeitung der Ara Tebartz weitergehen werde.
Der Frankfurter Stadtdekan Johannes zu Eltz, seinerzeit einer der scharfsten Widersacher von Tebartz-van Elst, meinte: "Das Kapitel Tebartz ist abgeschlossen." Er wolle nun daran arbeiten, die Ursachen der Missstande zu beseitigen.
Auch Grothe sieht das so. "Der Prozess der Aufarbeitung und Neuausrichtung geht weiter, und wir werden nicht mude werden, daran zu arbeiten und im Dialog mit dem Bistum Losungen fur die anstehenden Herausforderungen zu finden", betonte der 76-Jahrige.
Diozesansprecher Schnelle nannte im Pressegesprach funf "Handlungfelder". Gearbeitet werde an einer veranderten Leitungs- und Unternehmenskultur und an einer gro?eren Transparenz in organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Fragen. Dann sei da das Feld der Personalforderung und -betreuung. Zudem wolle man die "partizipative Vorbereitung von Leitungsentscheidungen" fordern und die Kommunikation verbessern. Dies alles solle einem kunftigen neuen Bischof einen moglichst unbelasteten Start ermoglichen.
Grothe sagte dazu, er hoffe, "und wir arbeiten darauf hin", dass bis Sommer 2016 ein Bischof vom Domkapitel gewahlt und vom Papst ernannt sein werde.
Entscheidung lasst Schuldfrage offen
In Rom hei?t es unterdessen, es gebe verschiedene Erklarungen zu den Grunden fur die Schonung Tebartz': Zum einen konnten grundsatzliche Bedenken dahinter stehen, nach denen die starke theologische und kirchenrechtliche Stellung des Bischofs in der katholischen Kirche durch einen solchen Prazedenzfall Schaden erleiden konne. Zum anderen konnten sich machtige Fursprecher im Vatikan personlich fur Tebartz-van Elst eingesetzt haben.
Verwiesen wird auf den Wortlaut der Begrundung: Die Bischofskongregation halte eine "Prufung von Schadenersatzleistungen" und die Eroffnung eines kirchenrechtlichen Prozesses fur "nicht angebracht", hei?t es in der aktuellen Mitteilung der Diozese Limburg. Hierin sei man "im Einvernehmen" mit dem Staatssekretariat. Wenn aber bereits eine Prufung der Vorwurfe abgelehnt werde spreche das dafur, dass die Entscheidung im Vatikan unabhangig davon getroffen wurde, ob man eine Schuld des fruheren Limburger Bischofs im kirchenrechtlichen Sinne fur moglich halte, betonen Insider.
Auffallend sei, dass der Papst selbst in der Mitteilung mit keinem Wort erwahnt werde. Seine Rolle bleibe also weiter offen.
Nach dem Kirchenrecht unterstehen die Bischofe nur in strafrechtlichen Angelegenheiten unmittelbar dem Papst. Dazu zahlt ein Schadenersatzprozess nicht. Von daher ist hier formal nicht der Papst, sondern die Bischofskongregation zustandig. Sie muss den Fall beurteilen. Einen ordentlichen kirchenrechtlichen Verfahrensweg fur Bischofe gibt es nicht.
Der Prafekt der Behorde, der kanadische Kardinal Marc Ouellet, steht jedoch von Amts wegen in engem Kontakt mit dem Papst. Er berat sich in der Regel alle zwei Wochen personlich mit Franziskus.
Manche Insider halten es daher fur unwahrscheinlich, dass Ouellet die Entscheidung getroffen hatte, wenn er sich nicht sicher gewesen ware, im Sinne des Papstes zu handeln; erst recht bei einem derart prominenten Fall.
Es ware ubrigens keineswegs der erste Schadenersatzprozess gegen einen Bischof im Vatikan gewesen, ist in Rom zu horen. Solche Entscheidungen wurden jedoch sehr "diskret" behandelt.
Verweis auf slowenische Falle Stres und Turnsek
Dass Bischofe zurucktreten, denen ein rechtswidriger Umgang mit kirchlichem Vermogen vorgeworfen wird, ist nicht alltaglich, kam zuletzt jedoch mehrfach vor. Vor anderthalb Wochen erst nahm der Papst den Amtsverzicht des brasilianischen Erzbischofs Antonio Carlos Altieri an. Dem Leiter der Erzdiozese Passo Fundo wurde unter anderem vorgeworfen, seine Residenz fur umgerechnet 550.000 Euro renoviert zu haben.
Im Juli 2013 gaben die slowenischen Erzbischofe Anton Stres und Marjan Turnsek ihr Amt ab. Ihre Diozesen waren durch dubiose Investitionen in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Dass Franziskus grundsatzlich durchaus bereit ist, die bisherige Sonderstellung der Bischofe zu beschneiden, hat er zuletzt im Kampf gegen Missbrauch unter Beweis gestellt. Im Juni hatte er fur Bischofe, die sexuellen Missbrauch vertuschen, die Schaffung eines neuen Gerichts angeordnet. Damit brach er mit dem kirchenrechtlichen Grundsatz, dass Bischofe in strafrechtlichen Angelegenheiten nur dem Papst unterstehen.
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