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Meppener Pater missbrauchte Jungen in Heim

By Carola Alge
NOZ
August 19, 2015

http://www.noz.de/lokales/meppen/artikel/607621/meppener-pater-missbrauchte-jungen-in-heim?piano_t=1

Schlimme Erinnerungen hat Jürgen M. an seine Zeit im Heim. Über Monate habe ihn unter anderem ein Pater aus Meppen sexuell missbraucht. Er kämpft nun um Geld.
Photo by Friso Gentsch

{Meppener priest abused a boy in home.]

Meppen. Die Idylle trügte. Hinter den malerischen Mauern des Hänsel-und-Gretel-Heims (heute Marie-Mattfeld-Haus) in Oberammergau wurde Jürgen M. (Name von der Redaktion geändert) offensichtlich sexuell missbraucht. Von katholischen Geistlichen. Einer der Täter war, wie er gegenüber unserer Redaktion erklärt, ein Meppener Maristen-Pater. Der Geschädigte kämpft nun um Geld.

Rückblende. Der heute 52-Jährige kommt 1966 in das Heim mit der Postkartenfassade, das vielen Touristen als beliebtes Fotomotiv dient. Jürgen M. ist damals drei Jahre alt. Die ersten drei Jahre erlebt er eine Heimzeit ohne Vorfälle. Gut drei Jahre später jedoch kommt es, wie er gegenüber unserer Redaktion schildert, zu den ersten sexuellen Übergriffen. Fünf Jahre lang sei er gepeinigt worden.

An jedes Detail erinnert sich der jetzt in Ratingen bei Düsseldorf lebende Mann nicht mehr. 1973/74 habe er eine schwere Amnesie erlitten. Die Zahl der Übergriffe mit schwerer körperlicher Gewalt und sexuellem Missbrauch schätzt er: etwa 200 seien es gewesen. Begangen worden seien sie unter anderen von einem Gastpater: einem Geistlichen des Maristen-Ordens in Meppen . „Wir mussten immer Onkel ... zu ihm sagen“, berichtet der 52-Jährige von Begegnungen mit dem Ordensmann aus dem Emsland im Gespräch mit unserer Redaktion.

Zuerst sei er „nur“ sexuell genötigt worden. Im Sommer 1974, als Jürgen M. elf Jahre alt war, habe ihn der Pater wöchentlich mehrfach im Keller des Heims vergewaltigt. Sechs bis acht Wochen lang habe er die Übergriffe über sich ergehen lassen müssen.

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Jürgen M., der während seines achtjährigen Heimaufenthalts auch von einem weiteren Geistlichen (einem Priester aus Chile) und einer Ordensschwester gepeinigt worden sei, kämpft nun um finanzielle Entschädigung. Der ehemalige Bürokaufmann lebt heute von Hartz IV. „Mein Leben wurde zerstört. Ich konnte keine Familie gründen. Zu einer Partnerschaft ist man nach solchen Übergriffen nicht fähig. Ich leide täglich durch diese Kapitalverbrechen“, sagt er. Komme alles „zu geballt wieder hoch, was ich als kleiner Bub mitmachen musste, betrinke ich mich“, bekennt er.

Er ekelt sich vor sich selbst. „Ich schäme mich für mich, und habe doch nichts gemacht. Das interessiert aber keine Sau. Man ist Opfer, kämpft um Anerkennung als Opfer, und nichts passiert. Wenn die Kirche dann von Nächstenliebe und Barmherzigkeit spricht, kommt mir die Galle hoch“, klagt Jürgen M.

„Ich wollte nur sterben“

Als einen „der schlimmsten Vorfälle“ jener Heimzeit bezeichnet er eine Situation aus dem Jahr 1974 Der damals Elfjährige sei bei Doktorspielen mit einem Mädchen von der Ordensschwester im Keller ertappt worden. Ein „Sturm der Gewalt“ sei da auf ihn hereingebrochen. „Obwohl ich schon am Boden lag, wurde ich so verprügelt, dass ich grün und blau war. Ich hatte keine Tränen mehr, ich wollte nur noch sterben.“

5000 Euro Anerkennungszahlung habe Jürgen M. im Januar 2015 vom Orden der Schwester bekommen. Vom Orden der Maristen, dem der Meppener Pater, der 1996 starb, angehörte, „wurden mir unter der Hand ohne Anerkennungsschreiben 3000 Euro überwiesen“. Das reicht ihm nicht. Er habe im April 2015 Klage beim Sozialgericht Düsseldorf eingereicht und verlange eine Entschädigungszahlung von 90000 Euro. Darüber hinaus will er wegen der Vorfälle mit Antrag vom Sommer 2014 einen Missbrauchsbeauftragten der Kirche in München auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 250000 Euro verklagen. Diese Forderung begründet Jürgen M. mit erlittener „Körperverletzung, Nötigung und Verletzung der Grundrechte“.

Völlig unverständlich ist für den 52-Jährigen, dass sich das kirchliche Versorgungsamt Regensburg bis heute weigere, ihn als Opfer anzuerkennen und ihm Zahlungen nach dem Opferentschädigungsgesetz zu leisten.

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Nicht hinnehmen will er zudem, dass sein Antrag auf finanzielle Entschädigung durch den Maristen-Orden, zu dem der Meppener Pater gehörte, „bisher kein Gehör findet“. Über die Missbrauchsbeauftragte des Erzbistums Köln mache er eine solche Zahlung geltend. Eine Reaktion des dafür zuständigen Missbrauchsbeauftragten des Maristen-Ordens in Meppen, Rechtsanwalt Klaus Hamacher, gebe es bisher nicht. Mails und andere Anfragen würden nicht beantwortet. Nach Ansicht von Jürgen M. „müsste Herr Hamacher meinen Antrag aber annehmen und zumindest an den Orden weiterleiten. Warum antwortet er nicht?“ Stattdessen werde geschwiegen. „Das ist eine Schweinerei“, findet der 52-Jährige. Schlimm sei es, wie hier mit ihm als Missbrauchsopfer umgegangen werde. „Es wird alles vertuscht, nur damit die nicht zahlen müssen.“ Zwischen 5000 und 15000 Euro hätte der Maristen-Orden an Jürgen M. zu zahlen, so dessen Einschätzung.

Auf Anfrage unserer Redaktion erklärte Klaus Hamacher, der Betroffene habe am 11. Juli 2012 beim Ansprechpartner im Erzbistum München-Freising für Betroffene von sexuellem Missbrauch, Rechtsanwalt Martin Miebach, einen Antrag auf Leistungen in Anerkennung des Leids, das ihm zugefügt wurde, gestellt. Gleichzeitig habe er einen Antrag bei den Niederbronner Schwestern gestellt, die Rechtsträger des Heimes waren. Die Kommission der Deutschen Bischofskonferenz habe seinen Antrag bearbeitet. Sie habe ihm eine Leistung in Höhe von 5000 Euro zuerkannt –für alle drei Fälle des Missbrauchs (Ordensschwester, ausländischer Priester, Pater der Maristen).

8000 Euro gezahlt

Mit der Zahlung sei der 52-Jährige nicht einverstanden gewesen. Er habe gegen die Höhe Einwendungen erhoben. Schließlich, so der Meppener Jurist, sei von dem Missbrauchsbeauftragten der Erzdiözese München-Freising, Miebach, vorgeschlagen worden, die Zahlung auf 8000 Euro aufzustocken. Mit dem Betroffenen sei eine Einigung in dem Sinne erzielt worden, dass er von den Niederbronner Schwerstern 5000 Euro und von den Maristen weitere 3000 Euro erhält und er damit seine Beschwerde zurücknimmt. Die Ausgleichszahlungen seien wie vereinbart durchgeführt worden. „Die Zahlungen entsprechen der Empfehlung der Kommission der Deutschen Bischofskonferenz“, so Hamacher.

Entschädigungsansprüche auf zivilrechtlicher Grundlage gegen den Orden bestünden nicht. Auf zivilrechtlicher Grundlage sei allein der Täter ersatzpflichtig. Eine zivilrechtliche Haftung des Ordens sei deshalb grundsätzlich nicht gegeben. Der Orden betrachte die Missbrauchsfälle allerdings nicht nur juristisch. Es würden deshalb die Leistungen auf der Basis des Vorschlags der Kommission der Deutschen Bischofskonferenz gewährt. Deshalb habe man Jürgen M. mitteilen müssen, „dass der Vorgang nicht noch einmal aufgegriffen wird, weil es
keinen neuen Sachverhalt gibt.“

Contact: c.alge@meppener-tagespost.de




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