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Aus Klerikerstand Entlassen

Bistum Wuerzburg
July 29, 2015

http://www.aktuell.bistum-wuerzburg.de/schlagzeilen/aus-klerikerstand-entlassen/418e7387-b2d1-4fd8-a523-4f1d285c977c?mode=detail

Papst Franziskus hat einem Ruhestandspriester der Diozese Wurzburg wegen sexuellen Missbrauchs Minderjahriger mit sofortiger Wirkung alle Rechte und Pflichten entzogen, die mit dem Klerikerstand verbunden sind. Damit ist der 75-jahrige Wolfdieter W., der zeitweise auch im Bistum Limburg und im Erzbistum Bamberg tatig war, aus dem Klerikerstand entlassen. Das Schreiben vom 26. Juni 2015 ist vom Prafekten der romischen Kongregation fur die Glaubenslehre, Gerhard Kardinal Muller, unterzeichnet. Es wurde Bischof Dr. Friedhelm Hofmann uber die Apostolische Nuntiatur in Berlin zugestellt. Bischof Hofmann, Generalvikar Thomas Ke?ler und Offizial Dr. Stefan Rambacher teilten dem Priester die Entscheidung am Donnerstag, 30. Juli 2015, im Bischoflichen Ordinariat Wurzburg mit. Gegen den Ausschluss aus dem Klerikerstand kann der Betroffene keine Rechtsmittel einlegen.

Das Bistum Limburg hatte Anfang 2015 bei der Kongregation fur die Glaubenslehre eine Anzeige vorgelegt, nachdem in den vergangenen Jahren im Bistum Limburg neue Vorwurfe gegen den Priester wegen sexueller Missbrauchshandlungen bekannt wurden. Die Anzeige fuhrte zur Entscheidung des Papstes. In jungster Zeit meldeten sich au?erdem drei weitere Missbrauchsopfer aus der Zeit der ersten Pfarrstellen des Priesters bei Professor Dr. Klaus Laubenthal, dem Missbrauchsbeauftragten des Bistums Wurzburg. Dieser bestellte W. daraufhin zur Anhorung ein. Bei zwei Missbrauchsopfern wurden bereits die Antrage auf finanzielle Leistung in Anerkennung des Leids genehmigt.

Die Diozese Wurzburg bedauert zutiefst das schwere Leid, das durch den Priester Opfern und deren Familien widerfahren ist. Sie verurteilt auf das Scharfste das Verhalten des Priesters.

Der Priester war bereits im Jahr 2000 wegen sexuellen Missbrauchs von drei Kindern in sieben Fallen durch das Landgericht Coburg zu einer zweijahrigen Bewahrungsstrafe verurteilt worden. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hatte das Urteil 2001 bestatigt. In der Folge wurde der Priester in den zwangsweisen Ruhestand versetzt, der mit einem Zelebrationsverbot verbunden war. Bischof Hofmann entpflichtete W. im Jahr 2009 vom priesterlichen Dienst, nachdem in unertraglicher Weise die Opfer und ihre Familien nach all den Jahren wieder belastigt wurden. Au?erdem wurden die Ruhestandsbezuge des Priesters um 20 Prozent gekurzt. Nach seinem Widerspruch gegen die Entpflichtung in Rom bestatigte die Glaubenskongregation im Entscheid vom 18. September 2009 die im Dekret enthaltenen Einzelschritte: Zelebrationsverbot, Verbot der Kontaktaufnahme mit den Opferfamilien, Pensionskurzungen um 20 Prozent.

 

 

 

 

 




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