| Drei Jahre Und Vier Monate Haft Fur Pfarrer Wegen Missbrauch
Salzburger Nachrichten
July 27, 2015
http://www.salzburg.com/nachrichten/oesterreich/chronik/sn/artikel/drei-jahre-und-vier-monate-haft-fuer-pfarrer-wegen-missbrauch-159576/
Drei Jahre und vier Monate Haft fur einen Pfarrer wegen sexueller Vergehen an einem Schutzling: Dieses Urteil hat am Dienstag ein Schoffensenat am Landesgericht Wiener Neustadt uber einen 49-jahrigen Ordensgeistlichen verhangt. Der Schuldspruch ist aber noch nicht rechtskraftig, sowohl der Pater als auch der Staatsanwalt haben keine Erklarung abgegeben.
Es war bereits der zweite Rechtsgang in der heiklen Causa. Der Geistliche, der in einer 20.000-Seelengemeinde im sudlichen Niederosterreich als Pater eingesetzt und bei der Bevolkerung sehr beliebt war, war bereits im Dezember 2013 wegen der sexuellen Ubergriffe in Wiener Neustadt verurteilt worden - damals zu vier Jahren Freiheitsstrafe. Demnach soll der Pfarrer einen heute 25-Jahrigen in den vergangenen Jahren vergewaltigt und auch durch K.o.-Tropfen sexuell gefugig gemacht haben.
Der Pater (verteidigt von Michael Dohr und Amir Ahmed) wollte diesen Vorwurf nicht auf sich sitzen lassen und ging in Berufung. Beim Obersten Gerichtshof (OGH) fand der promovierte Theologe aber nur teilweise Gehor: Zwar wurden zwei Punkte der Anklage aufgehoben, die Vergewaltigung und geschlechtliche Notigung mittels K.o.- bzw. Schlafmitteln wurden jedoch bestatigt. Die Strafsache wurde zur neuerlichen Ausmessung der Strafhohe an das Erstgericht zuruckverwiesen.
Jetzt bekam der dienstfreigestellte Pater sechs Monate weniger Haft als beim ersten Urteil. Da der gesamte Prozess unter Ausschluss der Offentlichkeit stattfand, erfuhr man erst bei der Urteilsverkundung einige Grunde dafur. Allein die lange Verfahrensdauer brachten dem Ordensmann einen "Bonus" von zwei Monaten. Auch der bisher ordentliche Lebenswandel wirkte sich auf die neue Strafbemessung positiv aus. Als erschwerend hingegen wertete der Schoffensenat unter dem Vorsitz von Richter Gerald Grafl die "besondere Heimtucke" bei den sexuellen Ubergriffen.
Nach seiner Verurteilung erklarte der Pater, der sich "unschuldig" fuhlt, dass er eine Wiederaufnahme des Verfahrens anstrengen mochte. Er will beweisen, dass er seinen Schutzling nie missbraucht habe, sondern Intimitaten und Sex sehr wohl im Einvernehmen mit dem Burschen geschehen seien. Der Geistliche bekennt sich offen zu seiner Homosexualitat.
Ausschlaggebend fur den Wiederaufnahmeschritt sei eine eidesstattliche Erklarung eines jungen Ehepaares vor einem offentlichen Notar. Das Paar bestatigt darin, dass es den Pater vor vier Jahren gemeinsam mit dem damals 21-jahrigen Burschen beim Schmusen in einem Munchner Cafe beobachtet haben will. Das soll beweisen, dass Intimitaten und Zartlichkeiten nicht erzwungen worden seien.
Das Strafverfahren gegen den Geistlichen hatte der Vater des angeblich missbrauchten Burschen durch eine Anzeige in Gang gesetzt. Diesem wurde vom Gericht ubrigens ein "immaterieller Schadenersatz" von 5.000 Euro zugesprochen.
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