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Verdacht sexuellen Missbrauchs beschäftigt zwei Bistümer

By Von Johannes Loy
Westfalische Nachrichten
April 30, 2015

http://www.wn.de/Muensterland/1958717-Muenster-zoegert-Freiburg-zahlt-Verdacht-sexuellen-Missbrauchs-beschaeftigt-zwei-Bistuemer

Die Debatte über sexuelle Gewalt erschüttert vor allem die Katholische Kirche seit über zehn Jahren. Ein besonders schwierig zu lösender Fall beschäftigt zurzeit die Bistümer Freiburg und Münster. Aussage steht gegen Aussage.

[Suspected sexual abuse in two dioceses.]

Münster/Freiburg - 

Der Fall wirkt verfahren. Er zeigt, wie schwer es ist, der Wahrheit auf den Grund zu kommen und dem Leid eines Menschen gerecht zu werden. Es geht, wie die „Badische Zeitung“ in Freiburg berichtet, um den Fall einer 48-jährigen Frau, die sich nach langem inneren Kampf im Sommer 2014 an das Erzbistum Freiburg wendet. Sie wird gequält von Erinnerungen aus ihrer Kindheit im Bistum Münster.

Ein Priester, Freund der Familie, habe sie als junges Mädchen in den 1970er Jahren über einen langen Zeitraum vielfach sexuell missbraucht. Die Frau vertraut sich der Missbrauchsbeauftragten des Erzbistums Freiburg an, die das Gesprächsprotokoll mit einer eidesstattlichen Erklärung an die zuständige Kommission für „Fälle des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche“ im Bistum Münster weiterleitet. Denn der Beschuldigte ist Priester des Bistums Münster, Mitte 70, und nach wie vor in Nordrhein-Westfalen im Dienst.

Was sich nun anschließt, könnte man mit der Redewendung „Von Pontius zu Pilatus rennen“ umschreiben. Dieser Umstand mag auch damit zusammenhängen, dass die münsterische Untersuchungskommission mit sechs Mitgliedern und fünf Beratern recht groß und die Kompetenzverteilung möglicherweise nicht klar geregelt ist. Die Klägerin wird von unterschiedlichen Kommissionsmitgliedern kontaktiert und befragt, dann wiederum lehnt sie zusätzliche Aussagen aus Angst vor einer Retraumatisierung ab. „Eigentlich sollte es zum Schutz des mutmaßlichen Opfers möglichst wenige Ansprechpartner geben“, räumt Bistumssprecher Dr. Stephan Kronenburg ein. Dass dies im Fall der 48-Jährigen nicht geschehen ist, bedauert er. Immerhin überweist Münster der Klägerin 1000 Euro, damit sie therapeutisch begleitet werden kann. Dieses Geld überweist die Frau erbost zurück, als Münster ihr bedeutet, dass der gewählte Therapeut für ihren Fall nicht genügend ausgebildet sei und sie sich einen neuen suchen müsse.

Ein Hauptproblem des verzwickten Falls scheint nach Auskunft Kronenburgs zu sein, dass Freiburg sich ebenso wie die Zentrale Koordinierungsstelle der Bischofskonferenz in Bonn bereits in den ersten Untersuchungen auf eine Anerkennung des Leids festgelegt und eine Geldzahlung signalisiert hat, ohne dass das Verfahren in Münster abgeschlossen ist. Die Kommission in Münster unter Rechtsanwalt Norbert Große Hündfeld will den Fall aber vorurteilsfrei von Anfang an aufrollen. Sie vernimmt den Beschuldigten drei Mal. Dieser streitet die Tat ab. Klarheit über einen möglichen Tatverlauf gibt es bis heute nicht. Jurist Norbert Große Hündfeld unterstreicht die Notwendigkeit einer Aussage der Frau vor der Kommission: „Sie ist die Person, auf deren Wissen es jetzt ankommt. Sie muss zur Aufklärung beitragen!“

Bischof Felix Genn schreibt der Klägerin mehrfach, bedauert Verzögerungen und weist zugleich darauf hin, dass er bis zum Beweis des Gegenteils von der Unschuld des beschuldigten Priesters auszugehen habe. Schließlich schlägt Genn einen Richter des Landgerichts Münster als neutralen, nicht mit dem Bistum in Verbindung stehenden Ansprechpartner vor.

Mit dem Bericht in der „Badischen Zeitung“ ist der Fall in der Öffentlichkeit angelangt. Das ganze Hin und Her veranlasst das Erzbistum Freiburg, die Notbremse zu ziehen und die Schritte zur „Anerkennung des Leids“ selbst umzusetzen.

Freiburgs Pressesprecher Robert Eberle bestätigte am Mittwoch auf Anfrage, dass das Erzbistum der 48-Jährigen bereits eine Geldsumme überwiesen hat. Diese liege, so Eberle, im Erzbistum Freiburg in vielen Fällen höher als die von der Bischofskonferenz empfohlenen 5000 und 7000 Euro. Stephan Kronenburg bedauert in Münster die Verzögerungen in diesem „äußerst komplexen Fall“.

Ob der Fall, der juristisch verjährt ist, letztlich doch noch im Bistum Münster kirchenrechtlich geklärt wird, darf man aus heutiger Sicht bezweifeln.

 




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