Zugleich würdigte Köhler die grundsätzliche Bedeutung des Geständnisses. Damit könne nicht mehr bezweifelt werden, dass es diese Übergriffe gegeben habe. Der Ordensmann hatte nach jahrelangem Leugnen am Donnerstag sich im Sinne der Anklage für schuldig bekannt. Demnach hat er als Internatspräfekt in Kloster Ettal zwischen 2001 und 2005 drei Schüler insgesamt 23 Mal sexuell missbraucht. Das Gericht hatte ihm zuvor für den Fall eines Geständnisses eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von nicht mehr als zwei Jahren in Aussicht gestellt. Eines der Opfer soll noch als Zeuge vernommen werden, bevor am 11. März ein Urteil erwartet wird.
Köhler sagte, die von diesem Prozess Betroffenen hätten sich noch nicht bei seinem Verein oder den mit dem Kloster gemeinsam bestimmten Mediatoren gemeldet. Sie sollten aber auch finanziell entschädigt werden, wenn sie dies wünschten. Für 70 ehemalige missbrauchte oder misshandelte Klosterschüler wendete die Abtei bereits bis September 2011 rund 700.000 Euro auf und erkannte damit ihr Leid an.
Ordensmann bestritt zunächst alle Vorwürfe
Der Münchner Rechtsanwalt Thomas Pfister sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), ein großes Problem bei Sexualstrafverfahren sei die Unehrlichkeit der Täter. Wenn sie die Taten bestritten, sei dies stets gleichbedeutend mit dem Vorwurf der Lüge an die Adresse der Opfer. Ein ehrlich gemeintes Geständnis müsse eigentlich zum Prozessauftakt abgelegt werden. "Sonst liegt der Verdacht nahe, dass es nur taktisch motiviert ist, um einer Haftstrafe ohne Bewährung zu entgehen", sagte der Strafverteidiger.
Pfister war 2010 auf Drängen des Erzbistums München und Freising als Sonderermittler zur Klärung von Missbrauchs- und Misshandlungsvorwürfen gegen die Ettaler Mönche tätig. In dieser Eigenschaft habe er kurzzeitig auch mit Pater G. zu tun gehabt, sagte er. Der Ordensmann habe ihm gegenüber jedoch alle Vorwürfe bestritten. Missbrauchsopfer von Pater G. hätten sich damals bei ihm aber nicht gemeldet. Wie sich jetzt zeige, sei es gut gewesen, dass die Staatsanwaltschaft mit ihren Ermittlungen einen "langen Atem" bewiesen habe. (KNA)