Jeweils 2.500 Euro für Opfer von Gewalt
Katholisch
February 24, 2015
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Das Bistum Regensburg will Opfern körperlicher Gewalt aus der früheren Vorschule des Internats der Regensburger Domspatzen in Etterzhausen/Pielenhofen jeweils 2.500 Euro zahlen. Es geht um 72 ehemalige Schüler, wie die Verantwortlichen am Dienstag in Regensburg erklärten. "Das ist keine Entschädigung", sagte Generalvikar Michael Fuchs. Vielmehr gehe es um eine "symbolische Anerkennung des Leids", der Kinder.
Die Diözese folge damit einer Empfehlung des beauftragten Rechtsanwaltes Andreas Scheulen und wolle umgehend mit den Betroffenen Kontakt aufnehmen. Auch die Kosten für notwendige Therapien würden übernommen.
Für die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs durch kirchliche Mitarbeiter hat die Deutsche Bischofskonferenz einheitliche Leitlinien entlassen. Eine Regelung für den Umgang mit Opfern körperlicher Gewalt gibt es nicht. Regensburg hat sich nun als eine der ersten kirchlichen Institutionen in Deutschland für diese Form entschieden. "Ob unsere Vorgehensweise auch die Früchte trägt, die wir uns wünschen, wird die Zukunft zeigen", sagte Fuchs. Zugleich bat er alle weiteren möglichen Betroffenen, sich an die bischöfliche Beauftragte für Gewaltopfer, Angelika Glaß-Hofmann, zu wenden.
Die meisten Anschuldigungen der Betroffenen richten sich laut Zwischenbericht gegen den 1992 verstorbenen Direktor Johann Meier, der von 1953 bis 1992 die Vorschule leitete. Laut Fuchs soll es dieser Priester perfekt verstanden haben, seine Einrichtung abzuschotten. Meier, aber auch Mitarbeiter von ihm, hätten in erheblichem Umfang körperliche Übergriffe an Schülern begangen, die über das damals übliche und erlaubte Maß an körperlicher Züchtigung hinausgingen, sagte Anwalt Scheulen. Es habe sich etwa um erhebliche schmerzhafte Schläge gehandelt, nicht nur um Ohrfeigen. So hätten Schläge mit einem großen oder kleinen Stock zu nachhaltigen Verletzungen geführt. Sogar während der Messe habe der Priester zugeschlagen.
Der Generalvikar kündigte an, dass das Bistum im Anschluss generell seine Aufarbeitungstätigkeit von einer unabhängigen Stelle prüfen lasse wolle. (KNA)
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