Rechtsanwalt Paprotta: „Niemand geht gegen Missbrauchsopfer vor.“
Regensberg-Digital
January 12, 2015
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Paprotta: „Ich verwehre mich gegen die Aussage, ich hätte jemals im Auftrag der Diözese Regensburg irgendeinem Missbrauchsopfer die Anerkennung verweigert.“ |
[Geedo Paprotta, lawyer for the Regensburg diocese has disputed some information included in a documentary on the Regensburg cathedral boys choir.]
Nach der ARD-Dokumentation über sexuellen Missbrauch bei den Regensburger Domspatzen (hier in der Mediathek) und unserem Kommentar dazu, hat Rechtsanwalt Geedo Paprotta, der Fälle im Auftrag des Bistums Regensburg prüft, gegenüber unserer Redaktion eine Stellungnahme abgegeben. Er fühlt sich sowohl durch unseren Text wie auch die Dokumentation falsch dargestellt.Wir veröffentlichen seinen Text unkommentiert im kompletten Wortlaut. Unseren Kommentar haben wir als Reaktion darauf an zwei Stellen geringfügig abgeändert.
Der ehemalige Domspatz Udo Kaiser, auf den Paprotta in seiner Stellungnahme Bezug nimmt, hat der Darstellung des Rechtsanwalts in einer ersten Reaktion bereits massiv widersprochen. Wir werden dazu in den nächsten Tagen ein Interview mit Herrn Kaiser führen und uns auch darüber hinaus weiter mit der Angelegenheit beschäftigen.
Ich möchte einige Äußerungen in Ihrem stark auf meine Person abstellenden Bericht als unwahr zurückweisen und richtigstellen. Hätten Sie mich vor Verfassen des Berichts befragt, anstelle sich von dem ARD Interview zu unrichtigen Vermutungen hinreißen zu lassen, hätten Sie möglicherweise Abstand davon genommen, mich in einer derart diabolisierenden und rufschädigenden Weise mit unwahren Aussagen zu beschädigen.
1) Überschrift: „Mit John Wayne gegen Missbrauchsopfer“.
Allein diese Überschrift ist dazu geeignet, potentielle Missbrauchsopfer davon abzuhalten, einen Antrag auf Anerkennung zu stellen. Tatsache ist, dass niemand „gegen Missbrauchsopfer“ vorgeht. Sicher auch nicht das Bistum Regensburg.
Ich, als interner Ratgeber des Bistums Regensburg zur Beurteilung des Vorliegens und des Schweregrades sexueller Missbrauchsfälle, am wenigsten – obgleich mein neben dieser Aussage abgebildetes Gesicht genau diesen Schluss zulässt. Tatsache ist, dass ich lediglich eine rechtliche Einschätzung von Sachverhalten abgebe und nicht befugt bin, über die Anerkennung zu entscheiden. Oft ist die Entscheidung mir nicht einmal bekannt, ich erfahre nur auf Nachfrage oder zufällig davon. Ich bitte Sie daher, entweder meine Person im Rahmen der Überschrift außen vor zu lassen, wenn Sie eine andere „markige headline“ verwenden wollen – oder die Überschrift mich betreffend zu versachlichen.
2) Bildunterschrift: „Vergleicht sich gern mit John Wayne und Jean Luc Picard“!
Es ist richtig, dass ich in einer öffentlichen Stellungnahme diesen Vergleich angestellt habe. Es handelt sich dabei, unschwer erkennbar, um einen Scherz. Wer den juristischen Gerichtsalltag kennt, weiß diesen Scherz als angemessene Satire einzuordnen. Ich habe mich einmalig und zu keinem anderen Zeitpunkt mit diesen beiden fiktiven Figuren in Zusammenhang gestellt, es erscheint daher mehr als irreführend, zu konstatieren, ich würde mich „gern“ mit John Wayne oder Jean Luc Picard vergleichen.
Insbesondere bezüglich Jean Luc Picard (wer kennt den eigentlich noch?) habe ich diese Filmfigur auch lediglich zitiert und mich nicht mit ihr verglichen.
Wichtiger ist jedoch, dass Ihnen ohne Zweifel die Unangemessenheit dieses satirischen Vergleichs vor dem Hintergrund meiner Aufgabe der juristischen Begutachtung von Schilderungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern in den 50er und 60er Jahren des letzten Jahrhunderts bewusst sein muss. Es stellt eine missbräuchliche Verwendung der Aussagen des Interviews dar, diese mit der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle zu verquicken. Diese Verquickung ist nicht nur mir gegenüber verunglimpfend, sondern auch den zahlreichen von mir betreuten Opfern gegenüber demütigend.
Zuletzt darf ich darauf hinweisen, dass der Text, aus dem Sie diese Aussagen zitieren, nicht öffentlicher Natur ist. Der von Ihnen erfolgte Verweis auf google-cache führt zu einer Aussage auf einer früheren Homepage meiner früheren Kanzlei, die seit langer Zeit in diesem Wortlaut nicht mehr von mir öffentlich gemacht wird, weil sie in verschiedenen Bereichen nicht mehr zutrifft. Ich möchte deshalb selbstverständlich nicht, dass von mir nicht mehr verwendete Aussagen, die ohne mein Zutun auf einem Speichermedium von google vorgehalten werden, in dieser Form durch Sie öffentlich zugänglich gemacht werden! Von Frau Helmling, die hier zitiert wird, habe ich mich z.B. Anfang 2013 wegen eines groben Treubruchs getrennt. Ich bitte Sie daher, auf diese mich der Lächerlichkeit preisgebende Bildunterschrift zu verzichten.
3) Interview gelöscht, Homepage nicht erreichbar
Es trifft zunächst nicht zu, dass irgendeine Aussage von mir seit vergangener Woche „gelöscht“ wäre. Richtig ist lediglich, dass ich meine Homepage vom Netz genommen habe. Sachlich unrichtig ist Ihre Mutmaßung, es sei „dem Advokaten offenbar peinlich, dass seit gestern einem Millionenpublikum bekannt ist, wie er seit ein paar Jahren im Auftrag der Diözese Regensburg dazu beiträgt, Missbrauchsopfern mit hanebüchenen Begründungen die Anerkennung zu verweigern.“ Ich bitte Sie, diese Aussage nicht weiter zu tätigen.
Unrichtig ist die Aussage aus folgenden Gründen:
a) Ich habe die Seite nicht offline gestellt, weil irgendetwas darin mir peinlich sein müsste. Der Grund bestand darin, dass über die auf der Seite vorgehaltenen Kontaktdaten eine Vielzahl grob beleidigender, teils bedrohlicher Emails, Anrufe und sonstige Kontaktaufnahmen zur Kanzlei erfolgten. Ich sah mich deshalb gezwungen, meine Mitarbeiter und mich zu schützen. Seitdem die Seite offline ist, ist der Ansturm deutlich zurückgegangen. Peinlich ist mir jedoch ganz ohne Frage die Art, wie sie mich in Ihrem Artikel als albernen, menschenverachtenden Clown karikieren.
b) Ich verwehre mich gegen die Aussage, ich hätte jemals im Auftrag der Diözese Regensburg irgendeinem Missbrauchsopfer die Anerkennung verweigert. Es obliegt mir nicht, diese Entscheidung zu treffen. Vielmehr treffe ich überhaupt keine Entscheidungen. Ich fertige lediglich externe Gutachten, in denen ich eine juristische, insbesondere strafrechtliche Einschätzung des mir zur Prüfung vorgelegten Sachverhaltes vornehme. Ich teile dann also beispielsweise mit, dass nach meiner Einschätzung diese oder jene Norm des Strafgesetzbuches einschlägig sei. Weiter gebe ich eine Einschätzung der so genannten „Plausibilität“ ab. Ich versuche also, so wie ein Richter im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes, durch kursorische Prüfung, anhand der mir vorliegenden Aussagen (z.B. des Missbrauchsbeauftragten) und Dokumente, die mir vom Bistum vertraulich zur Verfügung gestellt werden, einzuschätzen, ob der Sachverhalt der Wahrheit entsprechen könnte. Wenn der Sachverhalt grobe logische Brüche aufweist, die weder mit nachvollziehbaren Erinnerungslücken, noch mit Missverständnissen zu erklären sind, evtl. trotz Nachfrage, teile ich mit, dass die Schilderung für mich nicht nachvollziehbar erscheint.
Dies habe ich soweit ich mich erinnere ein einziges Mal getan. In einem zweiten Fall hat der Missbrauchsbeauftragte meine vorläufige Einschätzung nicht geteilt. Er leitete mir weitere, von ihm beschaffte Informationen zu. Daraufhin revidierte ich meine Einschätzung und qualifizierte die Schilderung als plausibel.
Bei der plausiblen Annahme eines Sexualdelikts empfehle ich anhand vergleichbarer Urteile deutscher Gerichte darüber hinaus einen Geldbetrag. Auch hier entscheide ich jedoch nicht , ob und in welcher Höhe dieser ausbezahlt wird, wie sie es unrichtig unterstellen.
c) Ich verwehre mich energisch gegen die wertende Unterstellung, ich hätte jemals in einem Missbrauchsverfahren betreffend einen konkreten Missbrauchsfall eine „hanebüchene Aussage“ getroffen. Die von mir abgegebenen Gutachten wurden nach meinem Kenntnisstand nicht an Dritte, insbesondere auch nicht an die Antragsteller, herausgegeben.
In keiner der von mir verfassten Stellungnahmen ist eine Aussage festgehalten, die nicht entweder den mir vorgelegten Sachverhalt im Wortlaut aufgreift oder zitiert oder die an den Wortlaut eines Paragrafen des StGB angepasst ist oder an den Wortlaut eines Urteils eines deutschen Gerichts oder an einen Gesetzeskommentar. Insoweit besteht kaum Spielraum für eigene Kommentare, erst recht nicht „hanebüchene“. Es liegt mir auch fern, in diesen Gutachten, die möglicherweise hunderte von Jahren in kirchlichen Archiven aufbewahrt werden, irgendetwas unrichtiges oder gar unsachliches zu äußern. Diese wahrheitswidrige und diffamierende Aussage ist dazu geeignet, meine Kompetenz als Jurist in erheblichem Umfang in Frage zu stellen, ich möchte Sie daher unbedingt bitten, diese Aussage nicht weiter zu verwenden.
4) „Weil es wütend macht, wenn Geedo „Wir sind die Guten“ Paprotta in der Dokumentation auf praktisch jede Frage von Botros mit „Ich möchte dazu nichts sagen.“ „Ich werde mich dazu nicht äußern.“ „Ich kann und darf dazu nichts sagen.“ antwortet.“
Ich war persönlich entsetzt, als ich bei Betrachten der ARD Dokumentation feststellen musste, dass ein von mir gegebenes etwa dreistündiges Interview auf die wenigen Sekunden zusammengeschnitten wurde, in denen ich aufgrund meiner gesetzlich zwingenden Schweigepflicht nicht umhin kam, eine Stellungnahme zu verweigern. Dadurch entsteht der unrichtige Eindruck, der ungeprüft unrichtig von Ihnen in Ihrem Beitrag weitergegeben wird, ich hätte die oben zitierten Antworten „auf jede Frage“ gegeben. Fakt ist: Frau Botros hat mein Interview, in dem ich zahlreiche Fragen weitgehend und umfassend beantwortet habe, bewusst in dieser manipulativen („wütend machenden“) Form geschnitten, praktisch also zensiert. Bedauerlich ist insoweit besonders, dass ich ausführlich erklärt habe, warum ich teilweise keine Aussage machen kann und darf (in einigen Fällen auch will).
Ich bitte deshalb darum, diese unwahre Aussage nicht weiter zu kolportieren oder zu unterstellen.
5.) „Wenn ein erwachsener Mann den Kopf eines Kindes zwischen die Beine nimmt, stöhnend seinen Penis am Genick und Hinterkopf des Kindes reibt, während er ihm gleichzeitig auf den nackten Hintern schlägt, dann ist das kein sexueller Missbrauch. Das Stöhnen kann nämlich von der Anstrengung beim Verprügeln kommen. Mit dieser Begründung ließ Paprotta den ehemaligen Domspatzen Udo Kaiser laut dessen Schilderungen abblitzen“
a) Ich habe zu keinem Zeitpunkt gesagt, dass ein Fall, der dieser Schilderung entspricht, mir bekannt wäre oder von mir bearbeitet worden wäre. Exakt diesen Umstand stellt Ihre Aussage jedoch dar. Ich bitte darum, mir diesen Umstand nicht weiter zu unterstellen, da er den Eindruck erweckt, ich hätte den Inhalt eines mir übertragenen Falles öffentlich gemacht. Damit hätte ich mich strafbar gemacht und zudem gegen rechtsanwaltliches Standesrecht verstoßen.
b) Ich habe zu keinem Zeitpunkt betreffend den Fall Udo Kaiser diesen „mit der Begründung abblitzen lassen“ (im Sinne von „die Anerkennung verweigert“, „negativ verbescheidet“, anders ist es nicht zu verstehen), dass die von Ihnen wiedergegebene Schilderung einer Tathandlung („stöhnend seinen Penis am Genick und Hinterkopf des Kindes reibt, während er ihm gleichzeitig auf den nackten Hintern schlägt“) „kein sexueller Missbrauch“ sei.
Ohne auf den Fall des Herrn Kaiser hier konkret einzugehen, ist festzuhalten: es ist eine Tatsache, dass jede körperliche Anstrengung zu Atemgeräuschen führen kann. Dies genügt isoliert gesehen nicht, um einen sexuelle Handlung zu bejahen oder zu verneinen also kann es keine sinnvolle Begründung sein. Es ist also falsch, mir derartige Aussagen als Begründung im Falle Kaiser zu unterstellen und zudem erneut dazu geeignet, meine juristische Kompetenz massiv in Zweifel zu ziehen. Bitte stellen Sie diese Gegendarstellung zumindest der falschen Aussage des Herrn Kaiser gegenüber.
c) Ich habe Herrn Kaiser ohnehin, in keinem Sinne des Wortes, je „abblitzen“ lassen. Mein letztes Gespräch mit Herrn Kaiser fand 2012 in Ingolstadt statt. Herr Kaiser hatte, ohne mein Wissen, ein Fernsehteam zu dem Gespräch mitgebracht. Nachdem ich in einer längeren Unterredung Herrn Kaiser meine Probleme mit seinem Fall sachlich (nicht zynisch oder „mit stählernden Nerven“) erläutert hatte, auch Auszüge aus Gesetzeskommentaren vorgelesen habe, teilte er mir mit, dass er einsieht, worin mein Problem bestehe. Er wurde plötzlich sehr „jovial“ und wollte nun Schaden von mir abwenden. Daher erklärte er mir, ich solle den Ort des Gesprächs bitte durch einen Nebenausgang verlassen, damit ich nicht in die von ihm vorbereitete Falle (Fernsehteam) laufe. Tatsächlich wrteten laufende Kameras des BR vor dem Haupteingang.
Herr Kaiser und ich waren deshalb in solch gutem Einvernehmen auseinandergegangen, weil wir vereinbart hatten, dass es sinnvoll wäre, die Sache in weiteren Gesprächen zu vertiefen. Der Fall sei mit diesem Termin nicht abgeschlossen. Ich war völlig arglos was die weitere Entwicklung anbelangt.
Inwieweit Herr Kaiser mit Repräsentanten des Bistums weitere Gespräche geführt hat und zu welchem Ergebnis diese gelangt sind, weiß ich nicht. Zu mir hat Herr Kaiser seit diesem Gespräch keinen Kontakt mehr aufgenommen. Er hat insoweit meine Gesprächseinladung ausgeschlagen. Vielmehr hat er in der Folge nicht mehr mit mir, sondern (medial) lediglich über mich gesprochen – in zunehmend diskreditierender Form.
Ich bitte Sie deshalb, nicht zu behaupten, ich hätte Herrn Kaiser „abblitzen lassen“.
d) In einem später von mir geführten Hintergrundgespräch mit dem BR wurde ich mit Aussagen konfrontiert, die Herr Kaiser getätigt haben soll. Ich weigerte mich, konkret Stellung zu seinem Fall zu beziehen und habe lediglich abstrakte Rechtsfragen in allgemeiner Form zugelassen und beantwortet. Diskutiert wurde unter anderem auch die von Ihnen angesprochene Frage: „Genügt eine stöhnende Atmung (allein, ohne Hinzunahme weiterer Umstände), um eine sexuelle Handlung anzunehmen?“ Diese Frage beantwortete ich dem BR in allgemeiner Form unter Hinweis auf die strafrechtliche Kommentarliteratur, wonach ein Sexualdelikt einer objektiv eindeutig sexuellen Handlung bedarf. Stöhnende Atmung genügt dabei nach meinem Dafürhalten noch nicht. Es dürfte für jeden Laien logisch nachvollziehbar sein, dass heftiges Atmen eine Vielzahl von Gründen haben kann. Kommen freilich weitere relevante Faktoren hinzu, kann die Atmung im Gesamtbild durchaus eine sexuelle Handlung kennzeichnen.
Ich will diese Stellungnahme aber keinesfalls so verstanden wissen, dass stöhnende Atmung bei meiner Prüfung des Falles Kaisers eine Rolle gespielt hätte. Vielmehr treffe ich zu dem konkreten Fall weiterhin keine Aussage.
6) „Skrupellosigkeit, Schamfreiheit und Zynismus“
Diese drei mir unterstellten Attribute sind beleidigend und rufschädigend und lassen sich mit keiner der von mir unternommenen Handlungen begründen. Ich bitte Sie, es zu unterlassen, mir diese Attribute zu unterstellen. Gerade im Gespräch mit Herrn Kaiser kam es ohne Zweifel zu keinem solchen Verhalten. Es würde mich sehr überraschen, wenn er dies anders darstellt. Vor laufender Kamera hat er damals jedenfalls keinerlei Missverhalten meinerseits angedeutet, sondern mich, wie erwähnt, vor einer Demütigung sogar bewahren wollen.
Tatsächlich verhält es sich so, dass ich Herrn Kaiser bis zum heutigen Tag im Gegenzug vor Demütigungen zu bewahren bemüht bin – auch wenn er mir dermaßen krassen Schaden zuzufügen gewillt ist, wie jetzt geschehen.
7.) Wen wundert es da, dass er sich dazu vor der Kamera nicht äußern „kann“?
Der Grund, weshalb ich mich im Fall Udo Kaiser nicht vor der Kamera äußern kann, besteht vorrangig darin, dass ich der rechtsanwaltlichen Schweigepflicht gegenüber dem Bistum Regensburg unterliege. Ein Verstoß dagegen wäre eine Straftat die im Extremfall meine Zulassung und damit meinen Broterwerb gefährden würde. Ein weiterer persönlicher Grund besteht darin, dass eine Offenlegung der Akte Herrn Kaiser durchaus nicht unbedingt nur nutzen kann. Ansonsten habe ich mich für nichts in dem Fall zu schämen. Selbst wenn ich eine falsche Beurteilung abgegeben haben sollte, was ich nicht annehme, was aber niemand ausschließen kann, habe ich Herrn Kaiser keinerlei Schaden oder Leid zugefügt. Ich habe ihm im Gegenteil mein tiefes persönliches Bedauern zum Ausdruck gebracht und ihm vergleichbare Fälle aus meiner privaten Familiengeschichte erzählt und deren Folgen für die Betroffenen. Ich bitte Sie es deshalb richtigzustellen, dass ich mich nicht äußere, weil ich es nicht darf und zudem weil ich der privaten Ansicht bin, Herrn Kaiser damit zu schützen.
8.) Wer die Begründung Paprottas für die Ablehnung im Fall Udo Kaiser kennt, der ahnt, warum.
„Mir macht meine Arbeit wahnsinnig viel Spaß, gerade weil es hier so menschlich zugeht.“ Geedo Paprotta
Diese Zusammenstellung einer Aussage Ihrerseits, die nahelegt, die Begründung sei irgendjemandem der Leser bekannt mit einer Aussage, die ich richtigerweise – jedoch in völlig anderem Kontext – getroffen habe, legt den Rückschluss nahe, ich hätte die Ablehnung im Falle Kaiser begründet und dabei Freude empfunden. Wie bereits erwähnt obliegt eine „Anerkennung“ oder „Ablehnung“ in diesen Fällen mir nicht und ich weiß teils nicht einmal, ob und wann eine solche erfolgt. Erst recht würde mir dies keinen „Spaß“ machen. Das wäre menschenverachtender Zynismus. Ich habe Sie zu bitten, diese Aussage so nicht aufrechtzuerhalten. Mir macht es durchaus Freude, wenn, wie im Fall des zitierten Herrn, der aus dem ARD Interview herausgeschnitten wurde, ein erwachsener Mann mir dankt, dass ich ihm eine große Hilfe war. Zudem ist mir die Arbeit mit den Missbrauchsfällen als Opferanwalt wichtig. Es ist gut, dass diese Menschen, trotz Verjährung, trotz de des Todes der Täter, in den meisten Fällen, die ich begleitet habe, wenigsten ein wenig Genugtuung, Anerkennung und Aufarbeitung erfahren durften. Es könnte besser sein. Am besten wäre es, die Täter müssten sich rechtfertigen. Noch besser, es wäre nie geschehen.
Aber dafür kann ich nichts.
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