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Kinderpornos: Ex-Pfarrer erhält Strafbefehl

By Bernhard Hampp
Schwaebische
December 02, 2014

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Lauchheims ehemaliger Pfarrer hat einen Strafbefehl wegen Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften erhalten.

[A 40-year-old priest has been fined for possession of child and youth pornographic magazines. Bishop Gebhard Furst has accepted the pastor's resignation. He was suspended from ministry in April.]

Ellwangen/Lauchheim sz Lauchheims ehemaliger katholischer Pfarrer erhält eine Geldstrafe wegen Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften. Einen entsprechenden Strafbefehl hat das Amtsgericht Ellwangen dieser Tage auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ellwangen erlassen. Laut Staatsanwaltschaft liegt die Strafe im „mittleren vierstelligen Bereich“. Bischof Gebhard Fürst hat das Rücktrittsgesuch des seit April suspendierten Pfarrers angenommen.

Dem 40-Jährigen wird vorgeworfen, er habe über das Internet Bilder und Videos heruntergeladen, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Jugendlichen (Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren) oder Kindern (Personen unter 14 Jahren) zeigen. Die Tat hat er zugegeben. Akzeptiert der ehemalige Pfarrer die Strafe, ist das Urteil rechtskräftig. Andernfalls könnte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen.

Bei einer Durchsuchung der Arbeits- und Wohnräume des Angeklagten im Lauchheimer Pfarrhaus im April hatte die Polizei Computer, Festplatten, DVDs und weitere Datenträger sichergestellt, auf denen Bild- und Videodateien mit jugendpornografischem Inhalt gespeichert waren. Laut Staatsanwaltschaft handelte es sich um mehrere Hundert jugendpornografische sowie einige kinderpornografische Darstellungen. Nicht immer hätten die Bilder oder Videos genau einer der beiden Kategorien zugeordnet werden können. Der Pfarrer habe das Material aus dem Internet heruntergeladen und gespeichert – in mehreren Fällen auch ausgedruckt.

Mit der Entbindung des Pfarrers von seinen Amtspflichten ist der Weg frei für eine Neubesetzung der Pfarrstelle in Lauchheim.

Verfahren im Vatikan

Mit der Entscheidung des Amtsgerichts beginnt für den 40-Jährigen nun ein kirchenrechtliches Verfahren. Dieses findet vor der Glaubenskongregation in Rom statt. „Letztlich geht es um die Entscheidung, ob der Betroffene die priesterliche Funktion weiter ausüben darf“, sagte Uwe Renz, Sprecher der Diözese Rottenburg-Stuttgart, gegenüber unserer Zeitung. Beginn des Verfahrens ist im ersten Quartal 2015. Renz geht davon aus, dass es im ersten Halbjahr abgeschlossen sein wird. Das kirchliche Strafrecht sei 2010 drastisch verschärft worden.

Gleichzeitig werde der ehemalige Pfarrer an der Berliner Charité untersucht. Medizinische Gutachter sollen im Auftrag der Kirche klären, ob eine pädophile Neigung vorliegt.

Die Ermittler waren dem Pfarrer durch eine Liste des BKA auf die Spur gekommen – auf der auch der Name des früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy stand. Mithilfe von Kreditkartendaten hatte die kanadische Polizei zahlreiche Personen ermittelt, die kinderpornografische Bilder gekauft haben sollen. Eine Liste mit den Namen mutmaßlicher Kunden aus Deutschland stellte sie 2011 dem Bundeskriminalamt zur Verfügung. Neben dem Lauchheimer Pfarrer ist ein weiterer Mann aus Baden-Württemberg bekannt, der auf der Liste stehen soll. Die Wohnung eines 39-Jährigen Stuttgarters war im Februar durchsucht worden. Damals waren Computer und Datenträger des Mannes beschlagnahmt worden.




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