| Ekd Kommt Missbrauchsopfern Entgegen
Frankfurter Rundschau
November 14, 2014
http://www.fr-online.de/missbrauch/missbrauchsskandal-ekd-kommt-missbrauchsopfern-entgegen,1477336,29032634.html
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Heinrich Bedford-Strohm nach seiner Wahl zum neuen Ratspasidenten der Evangelischen Kirche Deutschland. Foto: dpa
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Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) will Opfer von sexuellem Missbrauch in kirchlichen Disziplinarverfahren gegen mutma?liche Tater starken. So sieht es die Anderung des EKD-Disziplinargesetzes vor, die die EKD-Synode am Mittwochabend beschlossen hat. Der Rechtsausschuss hatte bereits zugestimmt.
Die Evangelische Kirche zieht damit Konsequenzen aus einem viel beachteten Fall aus dem Jahr 2013. Der EKD-Disziplinarhof hatte das bayerische Disziplinarurteil gegen einen Oberkirchenrat aus dem frankischen Hof kassiert, der in den 60er und 70er Jahren Frauen sexuell missbraucht haben soll, dies aber bestreitet. Das Kirchengericht hatte mit Rucksicht auf das hohe Alter des Beschuldigten und wegen angeblicher Formfehler in der vorangegangenen Instanz eine Entlassung des Mannes aus dem Dienst aufgehoben. Der Oberkirchenrat war in dem Verfahren vor dem EKD-Disziplinargericht angehort worden, seine mutma?lichen Opfer hingegen nicht.
Das Verfahren und das Urteil losten Befremden bei Betroffenen, in der Kirche und bei Kirchenrechtlern aus. Die bayerische Landeskirche urteilte, in der Entscheidung des Disziplinarhofes dominierten „die Interessen des Taters“. In Dresden nahm der Vizeprasident der Evangelischen Kirche von Westfalen, Klaus Winterhoff, Bezug auf den Fall, der „nicht nur in der kirchlichen Offentlichkeit, sondern auch in der juristischen Fachdiskussion auf scharfe Kritik gesto?en“ sei.
Opfer mussen gehort werden
Disziplinarrichter der Kirche durften nicht mehr „die Augen davor verschlie?en, welchen Schaden und welche Traumatisierung Betroffene durch eine Amtspflichtverletzung erlitten haben“, betonte Winterhoff. Das werde ausdrucklich als Zumessungskriterium fur eine Disziplinarma?nahme festgeschrieben.
Zudem wird Betroffenen nicht nur wie bisher bei der Zeugenvernehmung ein Beistand ermoglicht. Sie konnen auch au?erhalb dieser Situation einen allgemeinen Verfahrensbeistand hinzuziehen. Die Kosten ubernimmt die Kirche.
Um Tatern im Ruhestand besser beikommen zu konnen, fuhrt die Kirche die „Zuruckstufung“ als zusatzliche Disziplinarma?nahme fur Personen im Ruhestand oder im Wartestand ein.
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