Deutschland schützt seine Täter!
By Für Rückfragen
NetzwerkB
November 11, 2014
http://netzwerkb.org/2014/11/11/deutschland-schutzt-seine-tater/
[with pdf]
[Norbert Denef, a clergy abuse survivor, has written an open letter to Heiko Maas, federal justice minister. He said victims of sexual violence can often not talk about abuse for decades out of fear, shame and guilt. He questions why Germany has taken no steps toward having an inquiry into abuse and cover-ups.]
Offenen Brief an Bundesjustizminister Heiko Maas, 6. November 2014, als PDF herunterladen
Sehr geehrter Herr Bundesjustizminister Maas,
Opfer von sexualisierter Gewalt können oft viele Jahrzehnte nicht über die Verbrechen, die ihnen angetan wurden, reden – aus Angst, Scham und aufgrund von Schuldgefühlen.
Erst mit 65 Jahren ist Norbert Denef in der Lage, den sexuellen Missbrauch durch seinen Schwager, den Organisten Rolf Henry Kunz, strafrechtlich anzuzeigen. In Deutschland ist das nicht – erfolgreich – möglich, weil die Verbrechen verjährt sind.
Warum gelingt es Großbritannien, Missbrauchstaten noch nach vielen Jahrzehnten anzuklagen und in Deutschland ist das nicht möglich? Wieso schafft es das Königreich, Missbrauchs-Berichte zu recherchieren und zu schreiben und dabei die Mitwisser zu befragen und zu demaskieren – aber in Deutschland hat bislang keine Behörde auch nur ein Verbrechen von damals peinlich hinterfragt?
Als Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag des Saarlandes haben Sie, Herr Maas, 2010 dem Vorsitzenden von netzwerkB, Norbert Denef, geschrieben: „Kindesmissbrauch ist für mich, auch als Vater von zwei Kindern, eines der schlimmsten Vergehen überhaupt. Es darf einfach nicht sein, dass ein solches widerliches und grausames Verbrechen verjährt und die Täter ungeschoren davonkommen.“
Entgegen Ihrer Forderung von 2010, dass ein solches widerliches und grausames Verbrechen nicht verjähren darf, haben Sie nun als Bundesjustizminister einen Gesetzesentwurf eingebracht, nach welchem lediglich die Hemmungsregelung vom 21. auf das 30. Lebensjahr des Opfers angehoben werden soll – der Deutsche Bundestag ist aufgefordert, darüber am 13. November 2014 abzustimmen.
Dieser neue Gesetzesentwurf ist eine Farce, denn das Beispiel von Norbert Denef beweist, dass Opfer in der Regel oftmals viel mehr Zeit brauchen eine Anzeige zu erstatten, als die neue Regelung dies vorsieht.
Deshalb sollten Verjährungsfristen komplett aufgehoben werden und zwar auch rückwirkend, so dass Täter nicht mehr länger vor Strafverfolgung geschützt und die Opfer nicht mehr mit der Androhung von Unterlassungs- und Verleumdungsklagen zum Schweigen gebracht werden.
Deutschland schützt weiterhin seine Täter – wenn Verjährungsfristen nur ein bisschen verlängert werden.
Wir fordern eine Wahrheitskommission, die befugt ist, alle Missbrauchsfälle aufzuarbeiten, egal ob sie verjährt sind oder nicht.
Freundliche Grüße
Ihr netzwerkB Team
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