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Befangenheitsantrag Gegen Richter Gestellt

Kleine Zeitung
September 16, 2014

http://www.kleinezeitung.at/steiermark/leoben/3741420/befangenheitsantrag-gegen-richter-gestellt.story

Am Montag stellte der Rechtsvertreter des Ex-Zoglings am Gericht im obersteirischen Leoben einen Befangenheitsantrag gegen den Richter. Dieser muss nun vom Senat des Landesgerichts gepruft werden.

Der Ex-Zogling und sein Rechtsvertreter stie?en sich laut dem Sprecher des Klagers u.a. an der Behauptung der Padres, dass sie in all den Jahren in Admont keine Freizeit gehabt hatten. Womit die Verantwortung fur die zur Last gelegten Delikte an den Staat als Schulaufsichtsbehorde ubergehe und somit die Republik bzw. der Steuerzahler dafur gerade zu stehen hatte.

Weil sich der Richter dieser Ansicht noch vor Abschluss der Beweisaufnahme angeschlossen habe, sei ein Befangenheitsantrag gestellt worden, so der Rechtsanwalt des Klagers, Gerhard Hiebler, am Dienstag. Schon zuvor hatte er einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt, weil dieser angeblich ein familiares Naheverhaltnis zu Stift Admont habe. Dieser Antrag wurde vom Senat des LG Leoben abgelehnt.

410.000 Euro Schadenersatz

Der fruhere Zogling hat nach Ubergriffen in den 1960er-Jahren auf 410.000 Euro Schadenersatz geklagt, nachdem er bereits von der sogenannten Klasnic-Kommission 25.000 Euro und 100 Therapiestunden zugesprochen bekommen hatte. Der fruhere Schuler soll von den beiden Patres nach eigenen Angaben in der Freizeit im Internat u.a. bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen und auch mehrmals vergewaltigt worden sein. Laut Klage leide das Opfer noch heute an den Folgen.

Die Klage war im Vorjahr in erster Instanz in Leoben wegen "Unzulassigkeit des Rechtsweges" zuruckgewiesen worden. Das OLG hat das angefochtene Urteil aber per Beschluss aufgehoben. Die Patres beschritten daraufhin den ordentlichen Revisionsrekurs beim OGH mit dem Ergebnis, dass nun neu verhandelt werden muss: "Dem Erstgericht wird eine neuerliche Entscheidung nach Verfahrenserganzung aufgetragen", hie? es in dem Beschluss.

 

 

 

 

 




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