[Summary: A Lebacher priest in July 2012 was accused to
attempting to sexually abuse a 15-year-old. The prosecution
closed the case in March so the Trier diocese has restored the
priest to service. The 68-year-old priest is retired.]
Im Juli 2012 war einem Lebacher Pfarrer versuchter sexueller
Missbrauch eines 15-Jährigen vorgeworfen worden. Nachdem
die Staatsanwaltschaft im März das Verfahren eingestellt
hat, hat das Bistum Trier die Beurlaubung des Mannes nun
aufgehoben. (Veröffentlicht am 29.07.2014)
Lebach/Trier. Das
Bistum
Trier hat die Beurlaubung eines ehemaligen Pfarrers von
Lebach
aufgehoben, der wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs
eines Minderjährigen seine Ämter hatte niederlegen
müssen. Das kirchenrechtliche Verfahren sei zu dem Schluss
gekommen, dass dem Priester „kein strafrechtlich
relevantes Vergehen im Sinne der Leitlinien der Deutschen
Bischofskonferenz für den Umgang mit sexuellem Missbrauch
Minderjähriger“ nachgewiesen werden könne,
teilte das Bistum mit. Der 68-jährige
Pfarrer
ist inzwischen im Ruhestand, ist aber dem Bistum zufolge
bereit, „nach Kräften“ Aushilfen und
Vertretungen zu übernehmen. Es sei jedoch mit Bischof
Stephan
Ackermann vereinbart worden, dass er sich von der
Pfarreiengemeinschaft
Lebach
fernhalten werde. Nur so sei nach den „für alle
Beteiligten belastenden“ Monaten eine
„ungestörte pastorale Arbeit“ möglich.
Der Priester war im Juli 2012 verdächtigt worden,
einem 15-jährigen Jungen Geld für Sex geboten zu
haben. Der Theologe bestritt die Vorwürfe. Der
Staatsanwaltschaft
Saarbrücken zufolge hatte der Jugendliche das Geld
angenommen, zu den verabredeten sexuellen Handlungen sei es
aber nicht gekommen. Gegen eine Geldauflage von 6000 Euro
stellte die
Staatsanwaltschaft
das Verfahren ein.
Heftige Kritik an der
Entscheidung des Bistums übte das kirchenkritische
Internet-Portal schafsbrief.de. Die Leitlinien des Bistums
würden ad absurdum geführt, erklärte der
Saarbrücker Hermann Schell, der das Portal mit anderen
betreibt: „Ist die nachweisliche Zahlung von Geld an
einen Jugendlichen für sexuelle Dienstleistungen keine
Grenzverletzung?“ Er forderte das Bistum auf, die
Entscheidung zurückzunehmen.
In der Zeit
der Beurlaubung war es dem
Pfarrer
untersagt, öffentlich die Messe zu feiern und andere
Sakramente zu spenden. Er hielt sich jedoch nicht daran. Einen
Tag, nachdem ihn das Bistum beurlaubt hatte, hielt er ein
Sterbeamt und eine anschließende Beerdigung ab.