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Missbrauchsprozess Stift Admont: Ist Richter Befangen?

Initiative Gegen Kirchen-Privilegien
June 12, 2014

http://www.kirchen-privilegien.at/missbrauchsprozess-stift-admont-ist-richter-befangen/

Ablehnungsantrag wurde eingebracht

(Leoben, Wien, 12.6.14, PUR) Vertuschung von korperlicher und sexueller Gewalt, Tater, die mit Billigung der Kirchenobersten weiterhin in Amt und Wurden bleiben und eine kircheneigene “Opferschutzkommission” die mitspielte: Der Fall Admont gewahrt tiefe Einblicke in die Missstande der Kirche heute.

So hatte bereits das Oberlandesgericht Graz das umstrittene Urteil des Leobener Richters im Missbrauchsprozess eines ehemaligen Zoglings gegen das Stift Admont aufgehoben. Der Zogling gibt an, in seiner Kindheit von Monchen des Stiftes wiederholt ausgepeitscht und vergewaltigt worden zu sein. Der Richter erster Instanz hatte die Klage mit der abenteuerlichen Begrundung abgewiesen, dass die Tater im Internat des Stiftsgymnasiums “ausfuhrende Organe des Bundes” waren“ – und damit sei der Staat haftbar, nicht jedoch das Stift oder die Admonter Monche. Dieses merkwurdige Urteil hat das OLG zuruckverwiesen. Jetzt musste das Verfahren von demselben Richter neue verhandelt werden. Doch genau dagegen wehrt sich Rechtsanwalt Hiebler im Namen des Opfers mit einem Ablehnungsantrag nun: Denn der Richter sei offenbar befangen.

Stellte Sohn des Richters im Stift Admont seine Malereien aus?

Der Klager hat namlich herausgefunden, dass der Sohn des Richters offensichtlich als Kunstler arbeitet und wohl ein besonderes Naheverhaltnis zum Stift Admont habe. Er soll vom Stift laut den Recherchen Ehrenpreise erhalten haben und es soll ihm erlaubt worden sein, eine Dauerausstellung im Stift zu platzieren. Einer der Beschuldigten soll die Ausstellung sogar mitorganisiert haben und war auch Internatsleiter und spater Gymnasialdirektor des Richtersohnes, diesen Schluss lassen die neuesten Recherchen zu. Einen weiteren Hinweis auf eine mogliche Befangenheit des Richters liefert ein Gesprach, welches der Klager nach Schluss der letzten Verhandlung im Verhandlungssaal mitbekommen hat. Der Richter gab im Small Talk an, in einem anderen Benediktiner-Knabenkonvikt maturiert zu haben, und wisse, wie der Alltag in Knabenkonvikten ablaufe und “dass wohl alles nicht so schlimm gewesen sein konne“. „Mit diesen neuen Informationen rund um diesen Richter konnte klar werden, wie es zu einem derart unverstandlichen Urteil erster Instanz kommen konnte. Wir verlagen jetzt volle Aufklarung“, sagt Sepp Rothwangl von der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt.

Vertuschung und Taterschutz bis zuletzt

Besonders emporend fur Sepp Rothwangl: Bis Prozessbeginn waren die beiden –ursprunglich gestandige- Beschuldigten weiterhin in steirischen Gemeinden als Priester aktiv. Heute wohnen sie im Stift Admont. Und dass obwohl die Vorwurfe den Kirchenobersten seit Jahren bekannt waren – eine Tatsache, die stets bestritten wurde, obwohl sie bewiesen und dokumentiert ist: Kardinal Schonborn wurde jedenfalls schon im April 2010 durch Briefe des Betroffenen uber das Ausma? der Gewalttaten informiert, Bischof Kapellari in einem weiteren detaillierten Schreiben am 26.10.2010. Auch der kircheneigenen Klasnic-Kommission waren diese Vorwurfe schon seit 2010 bekannt, darunter auch die rituellen Auspeitschungen im Rahmen von sexuellen Misshandlungen durch beide Pater. Und das obwohl die Kommission in den Medien behauptete, der Betroffene hatte keine Angaben zu sexuellen Ubergriffen gemacht. Im ubrigen gibt es mehrere weitere Betroffene, die sich ebenfalls gemeldet haben. Den aufwandigen Weg der Zivilrechsklage hat bisher jedoch nur einer beschritten. “Wir rufen alle moglichen weiteren Opfer von damals auf, sich zu melden, sie werden unsere volle Unterstutzung genie?en”, schlie?t Rothwangl.

 

 

 

 

 




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