| Richter Schliebt Offentlichkeit Aus
Kurier
June 5, 2014
http://kurier.at/chronik/wien/missbrauchsklage-richter-schliesst-oeffentlichkeit-aus/68.848.727
Es ist schon von Weitem zu erkennen, wer der Beklagte ist: Mit gro?en Sonnenbrillen und einer Schirmkappe nahert sich Mag. S., 56, dem Verhandlungssaal 8 des Wiener Landesgerichts fur Zivilrechtssachen. Die Fotografen, vor denen sich der des sexuellen Missbrauchs Geklagte schutzen will, gibt es aber nicht.
Die Streitparteien
Gleich nach ihm betritt der Klager, 44, den Saal in dem sein Anwalt Johannes Ohlbock bereits wartet. Wie berichtet, wirft der ehemalige Schuler des ehemaligen Jesuiten-Internats Kalksburg, seinem damaligen Erzieher S. vor, ihn in den 1980er-Jahren uber Jahre hinweg sexuell missbraucht zu haben. Auch die Jesuiten sind in dieser Verhandlung Beklagte. Provinzial Gernot Wisser hat mit seinem Anwalt Erich Gibel ebenfalls im Gerichtssaal Platz genommen.
Das war's, was von dem Prozess an die Offentlichkeit drang, denn Richter Alexander Fitz verwies die Presse mit dem Hinweis, dass die Verhandlung im nicht-offentlichen Rahmen stattfinde, des Saals. Den Antrag auf Ausschluss der Offentlichkeit hatte Mag. S. am Montag beantragt.
"Privatleben"
Wie Elke Hasibeder vom Landesgericht erklart, habe das Gericht deswegen so gehandelt, weil in der Verhandlung auch "Dinge aus dem Privatleben" zur Sprache kommen konnten, die nicht fur die Offentlichkeit bestimmt seien.
Auch nicht fur die Offentlichkeit bestimmt ist, ob es - wie vom Gericht vorgeschlagen - zu einer Mediation der Streitparteien kommt. Da sowohl der Klager, als auch die beiden Beklagten (Jesuiten und Mag. S.) zuvor ihr Interesse an dieser Losung bekundeten, ist davon auszugehen, dass sich ein Mediator in den Prozess einschalten wird.
Angebot des Klagers
Es ist auch anzunehmen, dass in weiteren Verhandlungen Zeugen geladen werden. Mehrere Betroffene, die uber sexuelle Belastigung und auch uber sexuellen Missbrauch durch Mag. S. berichten, haben sich nach den KURIER-Berichten bei Anwalt Ohlbock gemeldet. Unter anderem auch Herr Thomas, der dem KURIER vor kurzem ein ausfuhrliches Interview uber seine Erfahrungen mit Mag. S. gab. Wie berichtet, ware der Klager bereit, auf die Schadenersatzforderung in Hohe von 140.000 Euro zu verzichten, wenn S. sich kunftig von Kindern fernhalte, also auch seinen Job als Lehrer aufgebe.
Mag. S. unterrichtet seit 1988 in einem offentlichen Gymnasium in Wien. Seit die Eltern der Schulkinder von den Vorwurfen, die gegen S. erhoben werden, erfahren haben (Ende Mai), ist der Lehrer vom Unterricht freigestellt.
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