| Komitee Gegen Folter Veroffentlicht Vatikan-bericht
Radio Vatikan
May 23, 2014
http://de.radiovaticana.va/news/2014/05/23/uno-komitee_gegen_folter_ver%C3%B6ffentlicht_vatikan-bericht/ted-801529
Das Genfer UNO-Komitee gegen Folter hat an diesem Freitag in Genf seinen Landerbericht zum Vatikan veroffentlicht. Vatikanvertreter hatten dem Gremium zu Monatsbeginn erstmals Rede und Antwort gestanden. In seinen Schlussfolgerungen verwirft das UNO-Gremium den Hinweis des Heiligen Stuhls, dass seine Jurisdiktion sich im Wesentlichen auf den Vatikanstaat, auf Kurienmitarbeiter und Einrichtungen des Heiligen Stuhls beschranke. Stattdessen macht es den Vatikan fur Missbrauchsfalle durch Kleriker haftbar, wo auch immer diese auf der Welt geschahen oder geschehen: Die Verantwortung eines Staates fur das Handeln von Amtstragern erstrecke sich auch auf Bedienstete im Ausland. Der Bericht fordert den Vatikan auf, „effiziente Ma?nahmen zu ergreifen, damit jedwede Verletzung der Anti-Folter-Konvention, von der er Kenntnis erhalt, sofort den zivilen Behorden gemeldet wird“. Es handelt sich um das Schlussdokument zu einer Uberprufung des Heiligen Stuhls, die das erste Mal stattfand.
Der Heilige Stuhl vermerkt in einem Statement von diesem Freitag als positiv, dass das Anti-Folter-Komitee keine Verletzung der Konvention durch den Vatikan festgestellt habe. Auch wurden in dem Bericht die „wichtigen Anstrengungen“ des Heiligen Stuhles anerkannt, den sexuellen Missbrauch von Minderjahrigen und anderen zu verhindern. Der Bericht aus Genf wurdigt im Einzelnen die Anpassung des Strafrechts im Vatikanstaat an internationale Normen sowie die Einrichtung einer Missbrauchskommission durch Papst Franziskus im vergangenen Dezember. Allerdings kritisiert das UNO-Komitee, dass diese Kommission bislang noch keine klar umrissenen Kompetenzen habe – und dass der Vatikan noch keine unabhangige Beschwerdestelle eingerichtet habe.
Uber die Empfehlungen der Genfer Experten, die sich teilweise auf konkrete Falle beziehen, verspricht der Heilige Stuhl „ernsthaft nachzudenken“. Er kritisiert allerdings, dass der UNO-Bericht Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch „zumindest implizit“ als Folter darstellt. Diese Definition konne sich nicht auf den Text der Anti-Folter-Konvention stutzen und werde heutzutage auch nicht von Menschenrechts-Verantwortlichen gemeinhin akzeptiert.
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