23.03.2014
Pressemitteilung des Vereins zum Forschungsprojekt der
Deutschen Bischofskonferenz, sog. Missbrauchsstudie
Missbrauchsopfer Collegium Josephinum March 24, 2014
http://www.missbrauchsopfer-josephinum-redemptoristen.de/aktuelles/
[Summary: Abuse victims of the Collegium Josephinium of
Bonn and victims of Redemptorist today issued a press statement
on the so-called abuse study by the German Bishops'
Conference. It is pleasing that a study finally take shape but
what is unclear this time is the research design and the victims
offered advice.]
Der Verein "Missbrauchsopfer Collegium Josephinum
Bonn und Redemptoristen" hat heute eine
Presseerklärung zur sog. Missbrauchstudie der Deutschen
Bischofskonferenz herausgegben, die freundlicherweise auch von
anderen Betroffenengruppen unterzeichnet worden ist:
Pressemitteilung institutioneller
Missbrauchsopfer zum Forschungsprojekt der kath. Kirche:“
Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische
Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im
Bereich der Deutschen Bischofskonferenz"
So erfreulich es ist, dass das lange angekündigte
Forschungsprojekt der katholischen Kirche zum Thema
"Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch
katholische Priester, Diakone und männliche
Ordensangehörige im Bereich der Deutschen
Bischofskonferenz" endlich Gestalt annimmt, so unklar
scheint auch dieses Mal nach bisherigen Informationen das
vorgelegte Forschungsdesign zu sein. Offensichtlich sind
alle institutionellen Missbrauchsopfer in Internaten und Heimen
- sie unterstanden in der Regel allein der Aufsicht der Orden -
aus der Forschung ausgespart.
Missbrauchsopfer der kirchlichen Orden mahnen daher an,
- dass generell alle sich
außerhalb einer diözesanen Anstellung befindenden
Ordensangehörigen zum Bestandteil dieses
Forschungsauftrages zählen müssen. Konkret ist im
Untersuchungsdesign bisher nur die Rede davon, dass
Bistumsakten (in 9 Bistümern ab 1945, der Rest von 2000 an
bis heute) untersucht werden. Die Ordensakten werden explizit
nicht genannt, befinden sich jedoch unter der Sonderverwaltung
der Orden und sind der Bischofskonferenz nicht ohne
Zugangserlaubnis zugänglich. Wären also nur die Orden
einbezogen, die diözesan tätig waren, wäre das
eine gewaltige Untersuchungslücke bzw. würde diese
Lücke die Untersuchung marginalisieren und evtl. sogar
wertlos machen.
- dass der Austausch mit und die Beteiligung von
Betroffenen, die als Minderjährige sexuellen Missbrauch im
Bereich der katholischen Kirche erleiden mussten, unabdingbar
Bestandteil des Forschungsprojektes sein müssen. Die
Erfahrungsexpertise der Opfer sollte durch ein transparentes
Verfahren schon bei der Entwicklung der Forschungsinstrumente
als auch bei der Interpretation der Ergebnisse einbezogen
werden. Mindestens ist hier ein stimmberechtigter Beirat
ähnlich dem Betroffenenbeirat beim Missbrauchsbeauftragten
der Bundesregierung erforderlich.
- Dass der kirchenrechtlich limitierte Aktenzugang
(Geheimarchivverwahrung verjährter Sexualdelikte und
diesbezüglicher Kirchenrechtsverfahren/Sanktionen etc.)
aufgehoben wird und alle Akten der
entsprechenden Bistümer und der Orden von den Forschern
eingesehen werden können. Bekanntlich verweigerten im
ursprünglichen Forschungsauftrag an Herrn Prof. Dr.
Pfeiffer einzelne Bistümer ihr Genehmigung.
- Dass der Untersuchungszeitraum mindestens auf die
NS-Zeit ausgedehnt werden sollte. Hier scheint es auch für
die Zeit nach 1945 beachtliche Kontinuitäten zu geben
bezogen z.B. auf die sog. „Sittlichkeitsprozesse“
1935-1938. Die Aktenlage ist hier durchaus erkenntnisrelevant
für die Analyse der deliktbegünstigenden System- und
Rechtsstrukturen der Katholischen Kirche. Die bisherige
kritische Aufarbeitung der „Sittlichkeitsprozesse“
hat diese Analyse noch nicht geleistet.
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