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Fall Georg K.: Gericht Hat Verfahren Erneut Vertagt

WZ
March 7, 2014

http://www.wz-newsline.de/lokales/kreis-viersen/willich/fall-georg-k-gericht-hat-verfahren-erneut-vertagt-1.1577695

Pfarrer Georg K. steht in Sudafrika vor Gericht.

Willich/Kreis Viersen. Erneut ist das Verfahren gegen den aus Willich stammenden Pfarrer Georg K. vertagt worden. Der Geistliche muss sich in Brits bei Johannesburg verantworten, weil er sich Jungen genahert haben soll. Der Prozess lauft seit Jahren, genau so lange kommt er nicht von der Stelle. Das ist die schlechte Nachricht.

In Sudafrika werden zwei Falle bearbeitet

Die gute: Die Angelegenheit scheint sich tatsachlich dem Ende zuzuneigen. Bereits beim nachsten Termin am 3. April soll gepruft werden, wie mit dem deutschen Auslieferungsgesuch verfahren wird. Das hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag erklart.

Genau genommen muss die sudafrikanische Justiz zwei Falle bearbeiten: Den des sexuellen Missbrauchs, der seit Jahren lauft. Hier konnte es zu einem Urteil kommen, Beobachter rechnen durchaus mit einem Freispruch. Weil aber die Vorwurfe in Deutschland viel schwerer wiegen, wurde er mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht auf freien Fu? gesetzt, sondern kame in Auslieferungshaft. Die Krefelder Staatsanwaltschaft wirft ihm 37 Falle von sexuellem Missbrauch vor, Georg K. hat diese auch bereits eingeraumt.

Bei der Verhandlung am Donnerstag verzettelten sich die Beteiligten in Verfahrensfragen: Wie soll die Auslieferung vonstatten gehen? Wer bucht die Fluge? Wer begleitet K. nach Deutschland? „Es ist alles unglaublich muhsam“, berichtet ein Beobachter. Mal angenommen, irgendwann ist der laufende Prozess tatsachlich zu Ende, K. landet in Auslieferungshaft. Und dann?

Auslieferung kann auch schon mal Jahre dauern

„Man teilt uns dann uber die diplomatischen Wege mit, dass der Mann abgeholt werden kann“, sagt Axel Stahl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Krefeld. Dann wurden ein oder zwei Polizeibeamte in Marsch gesetzt, die K. in Empfang nahmen und nach Deutschland brachten. „Ublicherweise wurden wir das erledigen und nicht Polizisten aus Sudafrika“, so Stahl.

Allerdings glaubt er nicht, dass K. gleich am 3. April geholt werden kann. „Erst muss das Gericht uber die Auslieferung entscheiden. Wir brauchen einen Vorlauf von zwei bis drei Wochen“, sagt er. Wenn alles reibungslos laufe, konne K. Mitte bis Ende Mai nach Deutschland kommen.

Ganz sicher ist der Staatsanwalt dennoch nicht. Es habe schon Falle gegeben, bei denen die Auslieferung um Jahre verzogert worden sei.

 

 

 

 

 




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