Kripo
ermittelt wegen sexuellen Missbrauchs in Emmericher Kirche
By Florian Bickmeyer Der Westen March 03, 2014
http://missbrauch.derwesten-recherche.org/kripo-ermittelt-wegen-sexuellen-missbrauchs-in-emmerich/
[Summary: Police have started investigation into possible
cases of sexual abuse in the Catholic Church at Emmerich. Police
are asking witnesses to contact them. The Munster diocese said
officials there are not aware of cases of sexual abuse.]
Emmerich. Zeugen sollen sich bei der Polizei
melden. Derweil äußert sich das Bistum Münster
in einer längeren Stellungnahme zum Thema. Das Bistum
betont: Pfarrer sind meldepflichtig, wenn es einen Fall von
Missbrauch gibt.
Nach dem Facebook-Beitrag von Thomas Peters und der
NRZ-Berichterstattung hat nun die Kriminalpolizei die
Ermittlungen zu einem möglichen Missbrauch in Emmerich
aufgenommen. Bereits gestern wurden erste Zeugen vernommen. Wie
berichtet könnte es einen Fall im Zusammenhang mit der
Katholischen Kirche in Emmerich gegeben haben, der in der Zeit
vor Pfarrer Karsten Weidisch lag. „Wir bitten Zeugen sich
bei uns zu melden“, sagt Polizeisprecher Heinz Vetter.
Hinweise: 02822/7830.
Derweil hat das Bistum Münster eine längere
Stellungnahme geschickt:
„1. Die Kommission des Bistums Münster für
Fälle des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch
Geistliche hat bislang keinerlei Kenntnis von irgendeinem Fall
sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche in
Emmerich.“
Auch Bistum hat Polizei informiert
„2. Sie hat die geposteten Unterlagen und den
veröffentlichten Artikel gesichtet und entschieden, die
Fakten sofort an die Kriminalpolizei zu geben, damit diese ggf.
weiter gehende Ermittlungen betreiben kann; diese Weitergabe ist
erfolgt.
3. Zu der im Facebook-Posting und im Zeitungsartikel
geäußerten Vermutung, dass Pfr. Weidisch zu einem
Fall des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch
Geistliche in Emmerich hätte Aufklärungsarbeit leisten
wollen, ist klarzustellen: Wenn ein katholischer Geistlicher
Kenntnis von einem Missbrauchsfall hat, ist es ihm nicht
gestattet, selbst Ermittlungen anzustellen, weil dadurch eine
Vertuschung begünstigt werden könnte. Gemäß
Ziffer 11 der gültigen Leitlinien hat jeder Mitarbeiter im
kirchlichen Dienst einen Missbrauchsfall schnellstmöglich
den zuständigen Stellen zu melden; ähnliche Vorgaben
galten auch vor Inkrafttreten der aktuellen Leitlinien. Die
Bistumsleitung geht davon aus, dass sowohl Pfr. Weidisch als
auch Pfr. Kossen der Meldepflicht nachgekommen wären, wenn
sie Kenntnis von einem Missbrauchsfall in Emmerich gehabt
hätten.“
Die Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch
Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener stehen im
Netz zum Download.
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