Bistum verhängt einjährige
By Stephanie Mersmann
Rhein-Zeitung
February 16, 2014
http://www.rhein-zeitung.de/region/lokales/koblenz_artikel,-Bistum-verhaengt-einjaehrige-Amtspause-wegen-Missbrauchs-_arid,1109826.html
[Summary: A priest accused of a boundary violation has been given a "severe reprimand" by Bishop Stephan Ackermann of the Trier diocese and cannot perform priestly duties in public and has been fined 3,000 euros. The action came after a canonical preliminary investigation. A man, now 45, alleged he was abused in 1985 when he was age 16 by the priest. According to church law, a criminal offense could not be proven.]
Koblenz/Trier - Selbst die Kirche wirft nun einem Pfarrer im Ruhestand "sexuelle Übergriffigkeit und Grenzverletzung" gegenüber einem Minderjährigen vor - schwere Konsequenzen erwarten den Mann trotzdem nicht.
Der Mann, der in Koblenz und im Kreis Altenkirchen bis jetzt im Einsatz war, hat einen "strengen Verweis" von Bischof Stephan Ackermann kassiert, darf ein Jahr sein Amt nicht öffentlich ausüben und muss eine Geldbuße in Höhe von 3000 Euro zahlen. Eine Amtsenthebung oder strafrechtliche Konsequenzen kommen auf ihn nicht zu.
Das Bistum Trier hat damit die kirchenrechtlichen Voruntersuchungen gegen den Geistlichen abgeschlossen. Im Juli 2012 waren Vorwürfe gegen den ehemaligen Pfarrer einer saarländischen Gemeinde öffentlich geworden: Ein heute 45-Jähriger brachte beim Bistum Trier vor, er sei 1985 als damals 16-Jähriger von dem Pfarrer seiner damaligen Kirchengemeinde missbraucht worden (die RZ berichtete). Nun schreibt das Bistum in einer Pressemitteilung: "Dem Beschuldigten konnte nach Überzeugung des Bistums insgesamt in vier Fällen im Zeitraum von 1984 bis 1986 ein Verhalten nachgewiesen werden, das als sexuelle Übergriffigkeit und Grenzverletzung zu werten ist."
Aber: Nach kirchenrechtlichen Bestimmungen konnte trotzdem kein Straftatbestand nachgewiesen werden. Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen ist demnach nur dann gegeben, wenn die damals maßgebliche Altersgrenze der Opfer von 16 Jahren zum Zeitpunkt der Tat unterschritten ist. Und das Opfer war damals eben 16 Jahre alt und nicht jünger. Auch eine strafrechtliche Verfolgung muss der Pfarrer im Ruhestand nicht fürchten: "Ein zwischenzeitlich durchgeführtes Ermittlungsverfahren der staatlichen Strafverfolgungsbehörde wurde zudem wegen Verfolgungsverjährung eingestellt", teilt das Bistum mit.
Die Kirche räumt ein, dass der Geistliche durch sein Tun jungen Menschen geschadet hat, und begründet damit die Bußauflagen. Die Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro muss der Mann an eine Einrichtung zahlen, die in der Beratung und der Prävention gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen tätig ist. Das Ergebnis der kirchenrechtlichen Voruntersuchung wird außerdem an die römische Glaubenskongregation übermittelt.
Im Vorfeld war das Vorgehen des Bistums von verschiedenen Seiten kritisiert worden. Das Opfer fühlte sich hingehalten und ignoriert, die Opferschutzinitiative Schafsbrief monierte vor allem die Tatsache, dass der Geistliche während des Verfahrens noch in der Seelsorge tätig war. Und schließlich kritisierte sogar der beschuldigte Geistliche selbst das Bistum. In einem Flugblatt, das er im Dezember nach einer Messe in Koblenz verteilt hatte, widersprach er zum einen dem Missbrauchsvorwurf und prangerte zum anderen das zögerliche Verhalten der Verantwortlichen an. Beim Bistum stieß die Aktion auf kein Verständnis.
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