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Ruckkehr
Von Tebartz-Van Elst Gilt Als Unwahrscheinlich
Frankfurter Allgemeine February 11, 2014
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bistum-limburg-rueckkehr-von-tebartz-van-elst-gilt-als-unwahrscheinlich-12793117.html
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Bischof Franz-Peter
Tebartz-van Elst; Seine Rückkehr nach Limburg wird vom Vatikan
und bei seinen deutschen Amtskollegen ausgeschlossen
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[Summary: It is unlikely that Bishop Franz-Peter Tebartz
van Elst will return to the Limburg diocese. He has been under
investigation for alleged overspending on his new house which
cost millions of euros.]
Dem Bistum Limburg wie auch der Deutschen
Bischofskonferenz liegen keine Erkenntnisse über den Tenor oder
über Einzelheiten des Berichts vor, den die Kommission zur
Überprüfung des Finanzgebarens bei der Errichtung des „Diözesanen
Zentrums St. Nikolaus“ in Limburg in den kommenden Tagen fertig
stellen will. Sprecher beider Institutionen sahen sich daher
gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung nicht in der Lage,
Behauptungen zu bestätigen oder zu dementieren, der Limburger
Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst werde durch die Kommission
schwer belastet.
Nach Informationen der F.A.Z. gestaltet sich der Prozess
schwierig, einzelne Handlungen anhand von Normen des allgemeinen
Kirchenrechts oder des Partikularrechts der katholischen Kirche
in Deutschland eindeutig als rechtskonform oder als rechtswidrig
zu bewerten. Daher dürfte der Streit über die Bewertungsmaßstäbe
mit der Veröffentlichung des Kommissionsberichts nicht beendet
sein.
Zeitpunkt der Veröffentlichung noch unklar
Wann der Bericht veröffentlicht werden soll, ist nicht
abzusehen. Fest steht nur, dass er veröffentlicht werden wird. So
hat es im vergangenen September der von Rom entsandte Kardinal
Giovanni Lajolo zusammen mit dem Limburger Domkapitel
entschieden. Zunächst wird der Bericht dem scheidenden
Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, dem vormaligen
Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch, zugeleitet. Dieser wird
den Bericht der Kongregation für die Bischöfe in Rom
unterbreiten.
Deren Präfekt, Kardinal Marc Ouellet, hat die deutschen
Bischöfe in den vergangenen Wochen nicht mehr bedrängt, sich
öffentlich mit Tebartz-van Elst zu solidarisieren. Entsprechende
Ermahnungen waren schon im Oktober mit dem Argument
zurückgewiesen worden, zunächst müssten die Fakten auf den Tisch
kommen, sei es durch die Kommission, sei es durch Tebartz-van
Elst selbst. Diesem Ansinnen hat sich der Bischof bis jetzt
verweigert. Dasselbe gilt für die Bitten mehrerer Bischöfe, die
ihm wohlgesonnen sind, er möge Einsicht zeigen und Papst
Franziskus um eine neue Verwendung bitten.
Eine Rückkehr nach Limburg gilt im Vatikan wie in
Deutschland mittlerweile als die am wenigsten wahrscheinliche
Lösung. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit
eines Bischofs, einen Pfarrer abzuberufen, „dessen Dienst aus
irgendeinem Grund, selbst ohne schwere Schuld, schädlich oder
unwirksam wird“ (Can. 1740/CIC 1983). Diese Konstellation scheint
nahezu allen Bischöfen in Deutschland im Fall des Bischofs von
Limburg gegeben zu sein. Eine Amtsenthebung von Bischöfen analog
zu der von Pfarrern sieht das Kirchenrecht jedoch nicht vor.
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