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Ruckkehr Von Tebartz-Van Elst Gilt Als Unwahrscheinlich

Frankfurter Allgemeine
February 11, 2014

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bistum-limburg-rueckkehr-von-tebartz-van-elst-gilt-als-unwahrscheinlich-12793117.html

Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst; Seine Rückkehr nach Limburg wird vom Vatikan und bei seinen deutschen Amtskollegen ausgeschlossen

[Summary: It is unlikely that Bishop Franz-Peter Tebartz van Elst will return to the Limburg diocese. He has been under investigation for alleged overspending on his new house which cost millions of euros.]

Dem Bistum Limburg wie auch der Deutschen Bischofskonferenz liegen keine Erkenntnisse über den Tenor oder über Einzelheiten des Berichts vor, den die Kommission zur Überprüfung des Finanzgebarens bei der Errichtung des „Diözesanen Zentrums St. Nikolaus“ in Limburg in den kommenden Tagen fertig stellen will. Sprecher beider Institutionen sahen sich daher gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung nicht in der Lage, Behauptungen zu bestätigen oder zu dementieren, der Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst werde durch die Kommission schwer belastet.

Nach Informationen der F.A.Z. gestaltet sich der Prozess schwierig, einzelne Handlungen anhand von Normen des allgemeinen Kirchenrechts oder des Partikularrechts der katholischen Kirche in Deutschland eindeutig als rechtskonform oder als rechtswidrig zu bewerten. Daher dürfte der Streit über die Bewertungsmaßstäbe mit der Veröffentlichung des Kommissionsberichts nicht beendet sein.

Zeitpunkt der Veröffentlichung noch unklar


Wann der Bericht veröffentlicht werden soll, ist nicht abzusehen. Fest steht nur, dass er veröffentlicht werden wird. So hat es im vergangenen September der von Rom entsandte Kardinal Giovanni Lajolo zusammen mit dem Limburger Domkapitel entschieden. Zunächst wird der Bericht dem scheidenden Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, dem vormaligen Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch, zugeleitet. Dieser wird den Bericht der Kongregation für die Bischöfe in Rom unterbreiten.

Deren Präfekt, Kardinal Marc Ouellet, hat die deutschen Bischöfe in den vergangenen Wochen nicht mehr bedrängt, sich öffentlich mit Tebartz-van Elst zu solidarisieren. Entsprechende Ermahnungen waren schon im Oktober mit dem Argument zurückgewiesen worden, zunächst müssten die Fakten auf den Tisch kommen, sei es durch die Kommission, sei es durch Tebartz-van Elst selbst. Diesem Ansinnen hat sich der Bischof bis jetzt verweigert. Dasselbe gilt für die Bitten mehrerer Bischöfe, die ihm wohlgesonnen sind, er möge Einsicht zeigen und Papst Franziskus um eine neue Verwendung bitten.

Eine Rückkehr nach Limburg gilt im Vatikan wie in Deutschland mittlerweile als die am wenigsten wahrscheinliche Lösung. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit eines Bischofs, einen Pfarrer abzuberufen, „dessen Dienst aus irgendeinem Grund, selbst ohne schwere Schuld, schädlich oder unwirksam wird“ (Can. 1740/CIC 1983). Diese Konstellation scheint nahezu allen Bischöfen in Deutschland im Fall des Bischofs von Limburg gegeben zu sein. Eine Amtsenthebung von Bischöfen analog zu der von Pfarrern sieht das Kirchenrecht jedoch nicht vor.




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