| Bischofe Verscharfen Leitlinien Gegen Sexuellen Missbrauch
Abendzeitung
September 16, 2013
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Momentaufnahme einer Pressekonferenz der Deutschen Bischofskonferenz
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Bonn - Die katholische Kirche in Deutschland hat die Regeln für die Rückkehr straffällig gewordener Priester in den seelsorgerischen Dienst verschärft.
Demnach wird eine Rückkehr künftig völlig ausgeschlossen, wenn dieser Dienst eine Gefahr für Minderjährige oder erwachsene Schutzbefohlene darstellt oder ein "Ärgernis" hervorruft.
Ob ein Ärgernis vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Das geht aus den überarbeiteten Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch hervor, die die Deutsche Bischofskonferenz am Montag in Bonn vorgelegt hat.
Die Bischöfe erweitern darin den besonders zu schützenden Personenkreis: Bisher bezogen sich die Vorschriften lediglich auf sexuellen Missbrauch Minderjähriger - jetzt werden auch die erwachsenen Schutzbefohlenen einbezogen. Diese seien wegen ihrer Lebenssituation ebenfalls stärker gefährdet, Opfer sexualisierter Gewalt zu werden. Gemeint sind Menschen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Psychiatrie sowie der Kranken- und Altenpflege leben. Klargestellt wird, dass Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiter im kirchlichen Dienst sowohl weltlichem als auch kirchlichem Recht unterliegen.
Außerdem verpflichtet die katholische Kirche die Träger von Einrichtungen und Diensten, die Prävention sexualisierter Gewalt zu Pflichtthemen in der Aus- und Weiterbildung zu machen. Vor der Einstellung müssen künftige Mitarbeiter einen entsprechenden Verhaltenskodex unterzeichnen.
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