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Wie DAS Bistum Regensburg Mit Menschen in Wirklichkeit Umgeht, Die Anschuldigungen Sexuellen Missbrauchs Gegen Kirchliche Mitarbeiter Erheben

Intern-At.de
June 24, 2013

http://www.intern-at.de/missbrauchsfaelle/missbrauchsfaelle06/

Unter der fast wortgleichen Überschrift verbreitet das Bistum Regensburg auf seiner Homepage seit Januar 2013 falsche Darstellungen und versucht durch Halbwahrheiten und unwahre Behauptungen ausgesuchte Betroffene des sexuellen Missbrauchs bei den Regensburger Domspatzen in der Öffentlichkeit unglaubwürdig zu machen (für Interessierte hier der Link: Bistum Regensburg – Stellungnahme zu den Äußerungen Herrn Alexander Probst).

Zu Beginn des Textes heißt es:

Jede Beschuldigung gibt das Bistum Regensburg weiter an die Staatsanwaltschaft. Stellt die das Verfahren wegen Verjährung ein, strengen wir kirchenrechtliche Aufarbeitung an. Für den Fall, dass dies nicht möglich ist, weil der Schuldige verstorben ist, hat die Kirche als einzige Institution in Deutschland ein Anerkennungsverfahren eingeführt…

Dies ist eine eindeutige Fälschung der „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“, wie sie im März 2011 von der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlicht wurde. Dort heißt es nämlich „Das vorliegende Papier behandelt ausschließlich Fälle sexuellen Missbrauchs Minderjähriger, bei denen eine Schmerzensgeld- oder Schadensersatzleistung aufgrund von eingetretener Verjährung rechtlich nicht mehr durchsetzbar ist.“ Davon, dass der Schuldige verstorben sein muss, steht da nichts geschrieben.

Durch diese Verfälschung des Originaltextes wird suggeriert, dass die Betroffenen des sexuellen Missbrauchs im Fall Sturmius Wagner (1970er Jahre), so wie in einigen späteren Fällen, kein Recht auf Zahlungen und anderen Hilfen aus diesem Beschluss der deutschen Bischofskonferenz haben, weil die Täter ja noch leben. Da wird auch verständlich, warum ausgerechnet diese Betroffenen bis heute vergeblich auf eine Antragsbearbeitung warten müssen und auch auf mehrfache Nachfrage keinerlei Auskünfte über den Verbleib ihrer Anträge oder den Stand der Dinge bekommen. Das Bistum Regensburg versucht damit offensichtlich von der Entschädigungsregelung der Deutschen Bischofskonferenz abzurücken.

Dass es dem Bistum Regensburg in dieser Darstellung noch um einiges mehr geht, wird deutlich, wenn man weiter liest. Unter dem Titel „Stellungnahme zu den Äußerungen Herrn Alexander Probsts“ schreckt man nicht davor zurück unter dem Deckmantel einer Richtigstellung, unwahre Behauptungen (= Lügen) zu verbreiten. Mit ausdrücklichem Hinweis auf die Sendung stern-tv werden einige Dinge in den Raum gestellt, die Alexander Probst in den Medien verbreitet haben soll. Nach einer Überprüfung des gedruckten wörtlichen Protokoll der stern-tv-Sendung bleibt festzustellen: Alexander Probst hat in dieser Sendung keine einzige Aussage gemacht, wie sie ihm von dem Artikel auf der Homepage des Bistums Regensburg unterstellt wird. Weder wurde Frau Dr. Böhm erwähnt, noch wurde über Aktenvernichtung gesprochen. Einzig das kirchenrechtliche Verfahren gegen den Täter Sturmius Wagner wurde erwähnt, die dazu gemachten Aussagen von Alexander Probst stehen jedoch in keinerlei Widerspruch zu den Darstellungen des Bistum Regensburg.

Unsere Redaktion hat in den letzten Wochen alle zur Verfügung stehenden Rundfunk- und Fernseh-Originaltöne von Alexander Probst aus diesem Jahr mehrfach überprüft. In keinem einzigen war eine der vom Bistum unterstellten Behauptungen aufzufinden. Gleiches gilt für die gedruckten Berichte. Lediglich in der einzigen Regensburger Tageszeitung wurden unsere Mitarbeiter fündig. Da scheint es glaubhaft, der Aussage von Alexander Probst zu folgen, der darauf verweist, dass hier seine Aussagen zu älteren Vorgängen versehentlich in die aktuelle Berichterstattung eingeflossen sind.

Wenn man sich an die Berichterstattung zurückerinnert, die im Januar 2013 nach dem Aufkündigen, der sog. „Pfeiffer-Studie“ ein breites Echo fand, dann wundert man sich auch nicht darüber, dass bei Alexander Probst das Gefühl aufkam, „seine Akte“ könnte möglicherweise vernichtet worden sein: Einen Tag bestreiten die Kirchenvertreter jegliche Aktenvernichtung, am nächsten Tag wird die systematische Aktenvernichtung nach Kirchenrecht (!) offiziell mehrfach bestätigt. Dass da bei Betroffenen das Gefühl aufkommt, auch ihre Akten könnten vernichtet worden sein, ist nicht weiter verwunderlich. Vor allem dann nicht, wenn man bedenkt, dass die kath. Kirche jegliche Auskunft nach dem Stand der Dinge in den vorangegangenen Monaten mit Hinweis auf den „Datenschutz“ verweigert hat und das nicht nur in einem Einzelfall. Bleibt immer noch die seit Monaten unbeantwortete Frage, wessen Daten da geschützt werden sollen, wenn ein Betroffener in eigener Sache eine Anfrage stellt, vielleicht erklärt uns das endlich mal ein Vertreter des Bistums.




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