| Missbrauchsbeauftragter Der Bundesregierung Fordert: Strafrechtliche Verjahrungsfristen Sollten Bei Sexuellem Missbrauch Nicht Vor Dem 30. Lebensjahr Beginnen
The Beauftragler
June 7, 2013
http://beauftragter-missbrauch.de/course/view.php?id=31
Rorig: „Bei der strafrechtlichen Verjahrung ist das neue Opferschutzgesetz (StORMG) keine Antwort auf berechtigte Opferinteressen. Betroffene sind oft erst in ihrer Lebensmitte in der Lage, strafrechtlich gegen die Tater vorzugehen.“ Forschungsergebnisse der Humboldt Universitat Berlin bestatigen dringenden Reformbedarf im Strafrecht.
Berlin, 6. Juni 2013. Das vierte und vorerst letzte Hearing der Veranstaltungsreihe „Dialog Kindesmissbrauch“, das heute in Berlin zum Thema „Verlangerung der strafrechtlichen Verfolgbarkeit – Erwartungen und Risiken“ stattfindet, bietet Betroffenen, Fachwelt und Politik erstmals eine offentliche Plattform, uber ihre Positionen zu einer Veranderung der strafrechtlichen Verjahrungsfristen zu diskutieren.
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v.l.n.r.: Prof. Dr. Christian Pfeiffer (KFN), Sonja Steffen (MdB), Anke Plattner (Moderation), Prof. Dr. Tatjana Hornle (HU Berlin), Ansgar Heveling (MdB), Dr. Gudrun Doering-Striening (DAV)
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„Der Runde Tisch “Sexueller Kindesmissbrauch“ ist bei den strafrechtlichen Verjahrungsfristen eindeutig zu kurz gesprungen“, betont Johannes-Wilhelm Rorig, Unabhangiger Beauftragter fur Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Auch seien Betroffene, als die strafrechtliche Verjahrung von Missbrauch am Runden Tisch erortert wurde, dort noch nicht vertreten gewesen.
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v.l.n.r.: Christian Bahls (Betroffener, Mogis e.V.), Anke Plattner (Moderation), Angelika Oetken (Betroffene)
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„Es ist wichtig, mit dem Hearing die Tur zu dringend erforderlichen Reformen im Strafrecht jetzt nochmals aufzusto?en und den offentlichen Diskurs fortzusetzen.“
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