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Sexueller Missbrauch: Ermittlungen Gegen Pfarrer Eingestellt

Augsburger Allgemeine
May 17, 2013

http://www.augsburger-allgemeine.de/guenzburg/Sexueller-Missbrauch-Ermittlungen-gegen-Pfarrer-eingestellt-id25269976.html

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den evangelischen Pfarrer aus Burgau eingestellt.

Monatelang hatte die Staatsanwaltschaft Memmingen gegen den evangelischen Pfarrer in Burgau ermittelt. Der Vorwurf lautete: sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen. Jetzt wurden die Ermittlungen eingestellt. Strafrechtlich habe sich der Mann nichts zuschulden kommen lassen, so Staatsanwaltin Renate Thanner. Seinen Beruf darf der Pfarrer aber weiterhin nicht ausuben. Das Disziplinarverfahren gegen ihn lauft noch.

Wie berichtet kamen Ende vergangenen Jahres die Vorwurfe auf, dass der evangelischer Pfarrer vor einigen Jahren sexuelle Kontakte zu einer damals minderjahrigen Jugendlichen aus der Kirchengemeinde gehabt haben soll. Die Ermittlungen haben nun ergeben, so die zustandige Staatsanwaltin auf Nachfrage unserer Zeitung, dass keine Straftat vorliege. Es hatten keine sexuellen Handlungen mit Kindern, also mit unter 14-Jahrigen, stattgefunden und auch Hinweise auf Gewalthandlungen gebe es nicht. Genauer wollte die Staatsanwaltin auf die Ermittlungsergebnisse nicht eingehen. Fur die Staatsanwaltschaft Memmingen ist die Sache damit erledigt, Anklage werde nicht erhoben, mit strafrechtlichen Konsequenzen musse der Mann nicht rechnen.

Aus Sicht der evangelisch-lutherischen Landeskirche ist der Fall allerdings noch nicht abgeschlossen. Als die Vorwurfe im Oktober 2012 bekannt wurden, hat der Landeskirchenrat die Strafanzeige gestellt und gleichzeitig ein Disziplinarverfahren in die Wege geleitet. Obwohl die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen inzwischen eingestellt hat, wird das kirchliche Disziplinarverfahren gegen den Burgauer Pfarrer jedoch fortgesetzt, berichtet Sprecher Johannes Minkus. Denn noch immer steht der Verdacht im Raum, dass der Mann ein sexuelles Verhaltnis zu einer Minderjahrigen gehabt haben konnte. „Ein Pfarrer kann sich auch falsch verhalten, wenn er Dinge tut, die rechtlich zwar nicht zu beanstanden, aber dennoch nicht in Ordnung sind“, sagt Minkus. Das personliche und berufliche Verhalten eines Pfarrers durfe nicht im Gegensatz dazu stehen, was er auf der Kanzel predigt.

Den Pfarrern werde von den Mitgliedern der Kirchengemeinde ein gro?es Vertrauen entgegen gebracht, das nicht missbraucht werden durfe. „Deshalb sind wir da so genau“, so Minkus. Es werde weiter gepruft, ob sich der Pfarrer moralisch falsch verhalten haben konnte. Solange muss die Burgauer Pfarrei mit ihren 1580 Gemeindemitgliedern also weiterhin ohne Pfarrer auskommen.

Der evangelische Kirchenvorstand Burgau freut sich, dass das strafrechtliche Verfahren gegen ihren Pfarrer eingestellt wurde. „Fur uns als Kirchengemeinde und vor allem fur unseren Pfarrer ist dies ein gute Nachricht“, schreibt der Kirchenvorstand in einer Erklarung.

Die Mitglieder hoffen, dass nun auch die dienstrechtlichen Ermittlungen zugig abgeschlossen werden. „Die Situation der Evangelischen Kirchengemeinde ist unverandert schwierig.“ Solange die Suspendierung des Pfarrers nicht aufgehoben oder eine andere Losung gefunden werde, werde sich daran nichts andern. „Als Kirchenvorstand ist es nach der Einstellung der Ermittlungen nunmehr unser sehnlichster Wunsch, dass wir nach all der Unruhe der letzten Monate moglichst schnell wieder in den lebendigen Alltag unserer Kirchengemeinde zuruckfinden.“

 

 

 

 

 




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