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Kommission Muss Opfern Nutzen Bringen

netzwerkB
April 29, 2013

http://netzwerkb.org/2013/04/29/kommission-muss-opfern-nutzen-bringen/

[Evangelisch]

Bezuglich der jungsten Diskussionen im Justizministerium nehmen wir Bezug zur Ablehnung einer Untersuchungskommission der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), s. unter:

[link]

Eine Untersuchungskommission muss auch den Opfern Nutzen bringen. Die Idee einer zentralen Erfassung finden wir gut. Wir wissen, dass es ahnliches in Australien, in den Niederlanden und in Irland gibt. Wenn eine solche zentrale Erfassung stattfindet, muss es den Betroffenen wirklich etwas bringen. So fragen wir uns dann auch, was aus tausenden von Anrufen, Briefen und E-Mails bei der Missbrauchsbeauftragten Bergmann und der Deutschen Bischofskonferenz geworden ist. Wir stellen fest nichts. Die Kommission muss auch Befugnisse haben, die Betroffenen juristisch dabei zu unterstutzen und strafrechtliche Ermittlungen durch die Landeskriminalamter zu ermoglichen. Die Weitergabe von Daten an die Gerichte in Schadensersatzverfahren muss in irgendeiner Weise moglich sein. Akten mussen eingezogen werden konnen. Eine Verlade wie im Fall von Prof. Pfeiffer darf nicht stattfinden. Die Opfer mussen dabei Unterstutzung finden, dass ihre gesundheitlichen Schaden von Traumata, PTBS und Spatfolgen anerkannt und angemessen entschadigt werden.

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Fur Ruckfragen:

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