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Angeklagter Punktet Stark Vor Gericht

Mein Nordenham
April 13, 2013

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Im Alter von 18 Jahren habe der Angeklagte seine auf Jungen im Alter von 10 bis 14 Jahren gerichtete padophile Neigung bemerkt – und sie verdrangt und unterdruckt. Ab 2009 sei jedoch nach Trennung von der Ehefrau und einer Privatinsolvenz das Leben des heute 47 Jahre alten Vaters von zwei Kindern in eine Schieflage geraten. Ab 2010/11 hatten sich seine sexuellen Fantasien verstarkt. Von Anfang 2011 bis Anfang 2012 sei es dann zu den Missbrauchsfallen gekommen.

Padophilie nicht im Griff

Das sagte der Vorsitzende Richter Dr. Dirk Reuter in der Urteilsbegrundung des Landgerichts Oldenburg und fugte hinzu. „Vielleicht lassen sich die Ubergriffe damit begrunden, dass der Angeklagte seine Padophilie nicht mehr in den Griff bekommen hat.“

Das Landgericht hat am Freitag den 47-jahrigen ehemaligen nebenberuflichen Kirchenmusiker aus Nordenham zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt (siehe auch Bericht im Regionalteil).

Der Verwaltungsbeamte hatte gestanden, drei Jungen im Alter von heute 12 und 13 Jahren in 14 Fallen sexuell missbraucht zu haben und in vier Fallen schwer sexuell missbraucht zu haben.

Es hat nicht nur Falle wahrend des Einzelmusikunterrichts in einem Zimmer des Kirchengebaudes in Nordenham gegeben und einen Fall wahrend einer Autofahrt, sondern auch Ubergriffe in einem Kinderzimmer.

Der Vorsitzende Richter sprach in der Urteilsbegrundung von ganz massiven Folgen fur die Jungen. Demnach leiden sie auch unter Alptraumen und Schlafstorungen und haben Angst, dem Angeklagten in Nordenham zu begegnen.

Der Angeklagte habe ausgenutzt, dass die Kinder ihn gemocht hatten. Ein solches positiv besetztes Verhaltnis der Nahe sei ganz typisch in Fallen von Kindesmissbrauch. Zudem habe der heute 47-Jahrige eine Vertrauensstellung im geschutzten Raum der Kirche erheblich ausgenutzt. Der Angeklagte sei allerdings auch ein Mensch, der im privaten Bereich Zeit mit Kindern verbringt, wo es nicht zu Ubergriffen kommt.

Das Gericht musse aber zu Gunsten des Angeklagten berucksichtigen, dass er gegenuber der Polizei und vor Gericht stark gepunktet habe. Der Vorsitzende Richter verwies auf die umfassenden Gestandnisse.?Dabei habe der Angeklagte auch Aufklarungshilfe geleistet, indem er Falle zugegeben habe, die der Polizei noch nicht bekannt gewesen seien.

Therapie begonnen

Daruber hinaus habe der Angeklagte Reue gezeigt, sich fur die Taten entschuldigt und von sich aus eine Therapie begonnen. Weil das Gericht eine erheblich verminderte Steuerungsfahigkeit nicht ausschlie?en konne, musse es bei der Strafzumessung au?erdem juristisch von minder schweren Fallen ausgehen. „Das bedeutet aber nicht, dass die Falle nicht so schlimm waren“, betonte der Vorsitzende Richter.

Der Anwalt hatte von einer tickenden Zeitbombe im Falle einer Gefangnisstrafe ohne Bewahrung gesprochen. Das konne vermieden werden, wenn sein Mandant au?erhalb des Gefangnisses seine Therapie fortsetzen konne.

Diese Einschatzung wies das Gericht als keineswegs zutreffend zuruck. Die Therapie konne in der Haft fortgesetzt werden. Dafur gebe es besondere Strafvollzugsanstalten. Im Ubrigen bleibe der Angeklagte weiter fur sich verantwortlich, fugte der Vorsitzende Richter hinzu.

 

 

 

 

 




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